Maschikuliturm in Würzburg

Anpassung der Allgemeinverfügung der Stadt Würzburg an die Änderung der 12. BayIfSMV

Aufgrund der Änderung der 12. BayIfSMV vom 14. Mai 2021 und dem Vollzug der neuen COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung ändert die Stadt Würzburg die „Allgemeinverfügung zu weiteren Öffnungsschritten ab 12. Mai 2021 im Rahmen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“.

Mit Inkrafttreten dieser Änderungsverordnung darf die zugrundeliegende Testung für einen POC-Antigentest, einen Selbsttest oder einen PCR-Test nur noch einheitlich maximal 24 Stunden zurückliegen. Dies betrifft Besuche der Außengastronomie, bei mehreren Hausständen; Theater-, Konzert- und Opernhäuserbesuche sowie Besuche von Kinos; kontaktfreien Sport im Innenbereich, Kontaktsport unter freiem Himmel.

 

Quelle: Stadt Würzburg