Ultraleichtflugzeug auf Erkundungsflug
Das hier abgebildete Trike mit drei Rädern und einem beweglichen „Drachen“-Flügel wird in Deutschland einer der Kategorien von Ultraleichtflugzeugen zugeordnet. Nach § 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) zählt das Luftsportgerät zu den Luftfahrzeugen und unterliegt somit auch den entsprechenden luftrechtlichen Vorschriften.