Mediathek Eisingen – www.eisingen-online.de
Die im Mitteilungsblatt der Gemeinde Eisingen abgedruckten gemeindlichen Nachrichten dienen der Information der Bürgerinnen und Bürger. Amtliche Bekanntmachungen erfolgen durch Aushang an den Gemeindetafeln und durch Veröffentlichung auf der kommunalen Website Eisingen.de.
PDF-Ausgabe zum Mitteilungsblatt vom 2. Juni 2023
Historischer Rückblick
Das Mitteilungsblatt der Gemeinde Eisingen erscheint im Jahr 2023 im 38. Jahrgang. Mit dem Druck des Mitteilungsblatts wurde im Jahr 1996 per Vertragsabschluss durch den damaligen 1. Bürgermeister Erich Günder der Vereins-Druck-Service Heike Scheumann (VDS) aus Margetshöchheim beauftragt. Das Mitteilungsblatt erschien dann von 1996 bis Ende 2005 in der Regel wöchentlich am Freitag. Seit dem Jahr 2006, erstmals am 5. Januar 2006, wird das Blatt grundsätzlich im 14-tägigen Turnus an die Haushalte verteilt. Bis einschließlich 2020 erfolgte die Verteilung der Printausgaben jeweils an den Wochenenden der ungeraden Wochen. Seit 2021 erfolgt die Zustellung an den Wochenenden der geraden Wochen. In den Sommer- und Weihnachtsferien wird dieser Turnus unterbrochen.
PDF-Ausgabe seit August 2008
Am Freitag, dem 1. August 2008 erschien neben der Printausgabe erstmals eine PDF-Ausgabe des Eisinger Mitteilungsblatts auf der Internetseite der Gemeinde. Wir besitzen alle bisher veröffentlichten PDF-Dateien und können beim Nachweis eines berechtigten Interesses ggf. die eine oder andere Datei per E-Mail an Interessierte zukommen lassen.
Bürgermeisterwechsel 2008
Am Tag der Arbeit, am Donnerstag, dem 1. Mai 2008 hat Frau Ursula Engert als erste Frau ihren Dienst als 1. Bürgermeisterin bei der Gemeinde Eisingen angetreten. Vorher war sie zehn Jahre lang Leiterin der Finanzabteilung des Marktes Höchberg mit zahlreichen Kompetenzen in den Bereichen Immobilienmanagement, Wirtschaftsförderung, Schule, Kindergarten, Kindertagesbetreuung, Feuerwehr, Förderung der Vereins-, Jugend-, Sozial- und Seniorenarbeit.
Verlagswechsel 2018
In der Ausgabe Nr. 50-52/2018 (33. Jahrgang) vom Freitag, dem 21. Dezember 2018 hatte der VDS in eigener Sache eine nicht zutreffende Darstellung abgedruckt, ohne die Gemeindeverwaltung vorher per Korrekturabzug davon in Kenntnis zu setzen. Ende 2018 wurde der Vertrag mit dem VDS nach 23 Jahren gekündigt. Diese nicht zutreffende Darstellung hatte ich damals in meiner Funktion als Webmaster in der PDF-Ausgabe für die kommunale Website Eisingen.de entfernt, was dazu führte, dass ein paar notorische Wichtigtuer der Bürgermeisterin und mir im Internet öffentlich Zensur vorwarfen. Außerdem wurde ein Vergleich mit Donald Trump angestellt. Da ich für solch lächerliche Aktionen keinerlei Verständnis habe und ich von Seiten der Gemeindeverwaltung damals keinerlei Rückendeckung bekam, reichte ich meine Kündigung als Webmaster der Gemeinde Eisingen ein. Dazu wählte ich bewusst den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung am 1. Februar 2019 als Plattform für meinen Rücktritt.
Mit Beginn des Jahres 2019 übernahm ein neuer Verlag die Herstellung des Mitteilungsblatts. Der Gemeinderat hatte beschlossen, den Auftrag an die Firma Leo’s Copy Shop in Kist zu vergeben.
Absolut super fand ich damals die im ersten Mitteilungsblatt des neuen Verlags vom 18. Januar 2019 veröffentlichte Antwort der 1. Bürgermeisterin auf die nicht zutreffende Darstellung durch den VDS. Damit nahm Frau Engert ihren Kritikern den Wind aus den Segeln.
Veröffentlichung von amtlichen Niederschriften
Seit 1. August 2008 bietet die Gemeinde Eisingen das Mitteilungsblatt neben der Printausgabe auch als PDF-Datei im Internet auf der kommunalen Website Eisingen.de an. Im gemeindlichen Mitteilungsblatt wird nur der Mindestinhalt der Niederschriften öffentlicher Sitzungen (Art. 54 Abs. 1 GO) veröffentlicht. Bei einer Veröffentlichung im Internet ist weltweit eine automatisierte Auswertung der Niederschriften nach verschiedenen Suchkriterien möglich, die beliebig miteinander verknüpft werden können. Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind die Mitteilungsblätter auf der kommunalen Website Eisingen.de daher nur für eine bestimmte Zeit öffentlich zugänglich.
Datenschutz bei kommunalen Mitteilungsblättern
→ Arbeitspapier (PDF) – Stand: 1. Juli 2021
Quelle: Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz