Würzburg am Main am 18. Mai 2020

Konsum von Alkohol in Würzburger Innenstadt ab 10. Dezember 2020 verboten

Die Stadt Würzburg hat im Zuge der neuen 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (10. BayIfSMV), die am 9. Dezember 2020 in Kraft getreten ist, die Bereiche für eine Maskenpflicht wie auch ein Alkoholverbot in der Innenstadt festgelegt.

Danach gilt wie bisher eine Maskenpflicht zwischen 6 Uhr und 22 Uhr auf der Alten Mainbrücke, dem Bahnhofsvorplatz, der Eichhornstraße (ab Einmündung Spiegelstraße) sowie der Schustergasse und am Schmalzmarkt zwischen Schustergasse und Blasiusgasse. Zusätzlich zu dem bereits innerhalb des „Kleinen Bischofshut“ bestehenden Abgabe- und Verkaufsverbot von alkoholhaltigen Heißgetränken „to go“ wie beispielsweise Glühwein und Feuerzangenbowle, wird in diesem Bereich nun nach der überarbeiteten BayIfSMV auch der Konsum von Alkohol ganztätig verboten.

Der „Kleine Bischofshut“, in dem diese beiden Verbote gelten, liegt innerhalb von Juliuspromenade, Theaterstraße, Balthasar-Neumann-Promenade, Neubaustraße, Wirsbergstraße, Oberer Mainkai (inclusive Alter Mainbrücke mit ihren Auf- und Abgängen) und Mainkai.

Allgemeinverfügung vom 9. Dezember 2020 (PDF)

 

Freistaat verbietet Alkoholkonsum

Update vom 11. Dezember 2020

Der Freistaat Bayern hat seine 10. BayIfSMV überarbeitet und ab sofort den Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum landesweit verboten. Diese Bestimmung des Freistaates weitet das Konsumverbot, das die Stadt für den „Kleinen Bischofshut“ ausgesprochen hat, auf den gesamten öffentlichen Raum in Würzburg aus. Das Verkaufsverbot der Stadt Würzburg für alkoholische Heißgetränke to go innerhalb des „Kleinen Bischofshut“ bleibt aber weiter bestehen.

 

Quelle: Stadt Würzburg