Artur Schmitt mit FFP2-Maske

Maskentragepflicht in Würzburg

Maskenpflicht auf Alter Mainbrücke läuft am 21. Juni 2021 aus

Update vom 21. Juni 2021

Aufgrund einer Inzidenzzahl von deutlich unter 20 an den letzten sechs Tagen im Stadtgebiet Würzburg tritt am Montag, 21. Juni 2021, ab 22 Uhr die Maskenpflicht auf der Alten Mainbrücke außer Kraft. Die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht wird nicht verlängert, sondern läuft zu diesem Zeitpunkt aus. Die Stadt Würzburg weist allerdings darauf hin, dass Achtsamkeit, Rücksichtnahme, Abstandsregelungen und Kontaktbeschränkungen nach der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weiterhin gelten – auch auf der Alten Mainbrücke.

 

Maskenpflicht auf Alter Mainbrücke wird weiter verlängert

Update vom 15. Juni 2021

Die Stadt Würzburg verlängert die Maskenpflicht auf der Alten Mainbrücke zwischen 6 und 22 Uhr bis einschließlich 21. Juni 2021.

 

Maskenpflicht auf Alter Mainbrücke wird weiter verlängert

Update vom 7. Juni 2021

Die Stadt Würzburg verlängert die Maskenpflicht auf der Alten Mainbrücke zwischen 6 und 22 Uhr bis einschließlich 14. Juni 2021.

 

Maskenpflicht auf Alter Mainbrücke wird verlängert

Update vom 20. Mai 2021

Die Maskenpflicht auf der Alten Mainbrücke wird von der Stadt Würzburg bis einschließlich 6. Juni 2021 verlängert, also bis zum Ende der Bayerischen Pfingstferien.

 

Corona-Maßnahmen: Maskenpflicht gilt nur noch auf Alter Mainbrücke

Update vom 9. Mai 2021

Die Stadt Würzburg hat die bisherige Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht verlängert: Die Maskenpflicht besteht weiterhin von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr auf der Alten Mainbrücke inklusive der Auf- und Abgänge. Dies gilt ab dem 10. Mai 2021 vorerst befristet bis zum 24. Mai 2021. Die Bereiche Bahnhofsvorplatz inklusive der Grünbereiche bis zum Haugerring, Schustergasse und Schmalzmarkt sind ab dem 10. Mai 2021 von der Maskenpflicht ausgenommen.

 

Stadt Würzburg verlängert Maskenpflicht

Update vom 16. April 2021

Die Stadt Würzburg hat die bisherige Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht verlängert: Die Maskenpflicht besteht weiterhin von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr auf der Alten Mainbrücke inklusive der Auf- und Abgänge, am Bahnhofsvorplatz inklusive der Grünbereiche bis zum Haugerring, in der Schustergasse und im Bereich des Schmalzmarktes zwischen Schuster- und Blasiusgasse. Diese Maßnahme ist aktuell befristet bis zum 9. Mai 2021.

 

Keine Maskenpflicht mehr in der Eichhornstraße

Update vom 13. Februar 2021

Nachdem die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmeverordnung am 12. Februar 2021 neu gefasst wurde, hat auch die Stadt Würzburg die bisherige Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht am 13. Februar 2021 neu gefasst: Ab kommenden Montag, 15. Februar 2021 besteht im Bereich der Eichhornstraße keine Maskenpflicht mehr. Die bisherige Maskenpflicht von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr auf der Alten Mainbrücke, am Bahnhofsvorplatz, der Schustergasse und im Bereich des Schmalzmarktes besteht jedoch weiterhin. Diese Maßnahme ist aktuell befristet bis zum 1. März 2021.

 

Verlängerung der städtischen Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht bis 14.02.2021

Update vom 29. Januar 2021

Die überarbeitete Fassung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 28.01.2021 gilt neu bis zum 14.02.2021. Die landesweite Vorschrift, dass Kreisverwaltungsbehörden zentrale Begegnungsflächen als Innenstadtflächen benennen sollen, an denen Maskenpflicht gilt, wurde damit auch verlängert.

Die Stadt Würzburg verlängert daher die bisher bestehende Maskenpflicht für die Bereiche Alte Mainbrücke, Bahnhofsvorplatz, Eichhornstraße, Schustergasse und Schmalzmarkt bis zum 14.02.2021. Hintergrund der Verlängerung ist die Tatsache, dass das Ziel, die 7-Tage-Inzidenz konstant und dauerhaft unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu senken, um u. a. eine Rückverfolgung von Infektionsketten zu gewährleisten, bislang noch nicht erreicht werden konnte.

 

Verlängerung der städtischen Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht bis 31. Januar 2021

Update vom 9. Januar 2021

Die neue, überarbeitete Fassung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt bis zum 31.01.2021. Die landesweite Vorschrift, dass Kreisverwaltungsbehörden zentrale Begegnungsflächen als Innenstadtflächen benennen sollen, an denen Maskenpflicht gilt, wurde ohne Veränderung verlängert.

Die Stadt Würzburg verlängert daher auch die bisher bestehende Maskenpflicht für die Bereiche Alte Mainbrücke, Bahnhofsvorplatz, Eichhornstraße, Schustergasse und Schmalzmarkt bis zum 31.01.2021. Hintergrund der Verlängerung ist die Tatsache, dass das Ziel, die 7-Tage-Inzidenz konstant und dauerhaft unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu senken, um u. a. eine Rückverfolgung von Infektionsketten zu gewährleisten, bislang nicht erreicht werden konnte.

 

Maskentragepflicht bis 10. Januar 2021 verlängert

Die Allgemeinverfügung der Stadt Würzburg vom 9. Dezember 2020 beinhaltete einerseits die Maskenpflicht auf bestimmten öffentlichen Wegen und Plätzen und andererseits ein Konsumverbot von Alkohol im sogenannten kleinen Bischofshut der Würzburger Innenstadt. Diese Allgemeinverfügung hatte ihre Rechtsgrundlage in der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die ihrerseits eine Befristung bis zum 5. Januar 2021 vorsah.

Zwischenzeitlich gilt die neuere 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die unter anderem ein Konsumverbot von Alkohol im öffentlichen Raum landesweit festlegt und die bis zum kommenden Sonntag, 10. Januar 2021 befristet ist.

Die Stadt Würzburg verlängert daher die bestehende Maskenpflicht für die Bereiche Alte Mainbrücke, Bahnhofsvorplatz, Eichhornstraße, Schustergasse und Schmalzmarkt zunächst bis zum kommenden Sonntag, um rechtstechnisch einen zeitlichen Gleichlauf zur bayerischen Regelung herzustellen.

Die für diese Woche bevorstehenden Beratungen der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin und die dann folgende Umsetzung im Bayerischen Kabinett werden auch vor dem Hintergrund der aktuellen Befristung bis zum 10. Januar 2021 zu einer neuen, aktualisierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung führen. Sobald diese neuen Inhalte bekannt sind, prüft die Stadt Würzburg die Notwendigkeit, eine neue örtliche Allgemeinverfügung für die Zeit ab 11. Januar 2021 gegebenenfalls zu erlassen.


 

Quelle: Stadt Würzburg