Wasserzähler Baujahr 2021

Wasserzählerstand melden könnte so einfach sein

Zuständigkeit

Die öffentliche Wasserversorgung ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge (§ 50 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz). Im Freistaat Bayern ist sie eine Pflichtaufgabe der Kommunen im eigenen Wirkungskreis (Art. 57 Abs. 2 Gemeindeordnung). Damit die Kommunen ihren jährlichen Abrechnungsbescheid über Benutzungsgebühren erlassen können, benötigen sie die Zählerstande der in den Haushalten der Kommune eingebauten Wasseruhren.

Ablesen und Wasserzählerstand melden in Eisingen

Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Eisingen in Unterfranken vom 8. September 2023 wurde die Ablesung der Wasserzähler zum Stichtag 30. September 2023 erstmals angekündigt. Im Mitteilungsblatt vom 22. September 2023 gab es dann nähere Hinweise zur Durchführung. Erstmals gibt es dieses Jahr die Möglichkeit, den Zählerstand über das Bürgerservice-Portal zu melden. Doch schauen wir zunächst zurück auf die Handhabung der vergangenen Jahre.

Vor etwa 20 Jahren gingen Gemeindearbeiter von Haus zu Haus und lasen die Zählerstände persönlich ab. Im Jahr 2008 übernahmen diese Aufgabe Mitarbeiter der WVV im Auftrag der Gemeinde. Strom und Wasser wurden an einem Tag von einer Stelle abgelesen. Im Jahr 2016 gab es einen Hinweis im Mitteilungsblatt, dass der Ausgabe ein Formblatt „Abfrage des Wasseruhren-Zählerstandes“ beiliegt, das an die Gemeindeverwaltung Eisingen zurückgesendet werden soll. Von 2017 bis 2019 waren wieder die Mitarbeiter der WVV zuständig. Erst mit Corona war im Jahr 2020 ein Umdenken nötig. Das Ablesen der Wasserzähler erfolgte nun ausschließlich über das Ableseformular, auf dem Wasseruhren abgebildet sind, die es nicht oder nicht mehr gibt und der Laie trotz Schaubild vor die Frage gestellt wird: „Wo finde ich meine Zählernummer?“ . Wir haben 2020 das Formular erstmals per E-Mail an die Gemeindeverwaltung zurückgeschickt. Erst 2021 erwähnte die Gemeinde Eisingen im Mitteilungsblatt diese Möglichkeit. 2022 gab es das gleiche Prozedere.

Trotz der Möglichkeit, den Zählerstand nun auch online übermitteln zu können, fügte die Gemeinde Eisingen auch im Jahr 2023 wieder jedem Mitteilungsblatt ein Formblatt bei. Wir kennen nicht die Auflagezahl, schätzen aber, dass es um die 500 Blätter sind, von denen wohl die meisten ungenutzt im Altpapier landen werden. Der unnötigen Ausgabe von Steuergeldern sollte in jedem Bereich der öffentlichen Verwaltung Einhalt geboten werden, denn „Kleinmist macht auch Vieh“. Solange aber die Verantwortlichen nicht persönlich zur Verantwortung gezogen werden, wird die Verschwendung von Steuergeldern ungeniert weitergehen.

Meldung der Zählerstände über das Bürgerservice-Portal

Zunächst hatten wir uns gefreut, dass es im Jahr 2023 endlich ermöglicht wurde, diese eigentlich doch recht einfache Aufgabe auch online erledigen zu können. Schnell wurden wir aber eines Besseren belehrt:

Die Gemeinde Eisingen hatte nämlich vergessen, darauf hinzuweisen, dass dieser Onlinedienst frühestens ab 1. Oktober 2023 möglich ist. Anscheinend gab es mehrere Anfragen bei der Gemeindeverwaltung, die dafür sorgten, dass kürzlich erst auf der Internetseite der Gemeinde in roter Schrift ein Hinweis auf das Datum der Nutzbarkeit erfolgte. Also geduldeten wir uns bis zum 1. Oktober 2023 und füllten dann das Onlineformular aus. Bei der Gelegenheit durften wir uns auch damit befassen, was eine Finanzadresse ist. Nach der wurde und wird im Printformblatt nicht gefragt. Im Feld „Ablesedatum“ war der 1. Oktober 2023 vorgetragen. Da wir am 30. September 2023 abgelesen hatten und dies ja auch der Stichtag sein soll, änderten wir das Datum, mit der Folge, dass wir nach dem Absenden eine Fehlermeldung erhielten. Also änderten wir das Datum wieder auf den 1. Oktober 2023 und erhielten nach dem Absenden dann endlich die lang ersehnte Bestätigungsmeldung.

In ihren Hinweisen zur Jahresablesung der Wasserzähler schreibt die Gemeinde: „Sollte bis zum 15.10.2023 der Zählerstand nicht schriftlich oder elektronisch gemeldet worden sein, wird für die Abrechnung der Wasserverbrauch des Vorjahres zugrunde gelegt.“
In der Datenübermittlungsmeldung des Bürgerservice-Portals heißt es: „Bis zum 22.10.2023 werden die Zählerstände an Ihren Sachbearbeiter weitergeleitet. Bis dahin können Sie die Ablesedaten erneut eingeben, falls Sie Korrekturen vornehmen möchten.“

Welches Datum gilt denn nun? 15. oder 22. Oktober 2023?

Fazit:

Das Bürgerservice-Portal wird als bequem, zeitsparend und sicher bezeichnet. Ich bin mir nicht sicher, ob es sicher ist. Sicher ist aber, dass das Portal weder bequem noch zeitsparend ist. Es ist einfach eine Schande, dass Behörden in der heutigen Zeit nicht in der Lage sind, Anwendungen so zu programmieren und anzubieten, dass man zumindest einfachste Aufgaben online tatsächlich bequem und zeitsparend erledigen kann.

Quellen: Auszüge aus den Mitteilungsblättern der Gemeinde Eisingen und Screenshots