Ortsmitte von Höchberg am 21. Mai 2020 um 13:51 Uhr

Corona: Das gilt ab 16. April 2021 im Landkreis Würzburg

Weitere Einschränkungen nun auch im Landkreis Würzburg

Nach der Stadt Würzburg kommen nun auch auf den Landkreis Würzburg strengere Corona-Bestimmungen zu. Am Mittwoch, dem 14. April 2021 lag laut Robert-Koch-Institut (RKI) der Wert der 7-Tage-Inzidenz im Landkreis bei 110,9 und damit zum dritten Mal in Folge über der kritischen Grenze von 100.

Da der Inzidenzwert im Landkreis Würzburg den Wert 100 an drei Tagen hintereinander überschritten hat, treten ab Freitag, dem 16. April 2021 weitere einschränkende Maßnahmen für den Landkreis Würzburg nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft.

Dazu gehört unter anderem eine erweiterte Kontaktbeschränkung. So ist der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen oder Grundstücken nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie einer weiteren Person erlaubt. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Zulässig ist auch die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.

Gleichzeitig ist der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung von 22 Uhr bis 5 Uhr untersagt. Ausnahmen von diesem Verbot sind möglich, wenn ein medizinischer oder veterinärmedizinischer Notfall oder eine medizinisch nicht unaufschiebbare Behandlung vorliegt. Ausnahmen sind aber auch die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten sowie die Ausübung unaufschiebbarer Ausbildungszwecke, die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, die unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger, die Begleitung Sterbender, die Versorgung von Tieren und andere ähnliche, gewichtige und unabweisbare Gründe.

Erlaubt ist nur noch kontaktfreier Sport im Außenbereich unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4 Absatz 1 der 12. BayIfSMV (ein Haushalt plus eine weitere Person). Die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt. Spielplätze unter freiem Himmel sind für Kinder nur in Begleitung von Erwachsenen geöffnet.

Zusätzlich zu den in § 12 Absatz 1 Satz 2 der 12. BayIfSMV aufgeführten Betrieben ist die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum zulässig. Auch hier gelten die Vorgaben des § 12 Absatz 1 Satz 4 Nr. 1, 3 und 4 der 12. BayIfSMV (Abstand, Maskenpflicht und Schutz- und Hygienekonzept) mit den Maßgaben, dass die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche und die Kunden nur eingelassen werden dürfen, wenn sie ein negatives Ergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentests oder Selbsttests oder eines vor höchstens 48 Stunden vorgenommenen PCR-Tests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen. Der Betreiber hat die Kontaktdaten der Kunden nach Maßgabe von § 2 der 12. BayIfSMV zu erheben.

Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sind in Präsenzform untersagt. Ausgenommen sind nach § 20 Absatz 3 der 12. BayIfSMV Erste-Hilfe-Kurse sowie die Ausbildung von Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks.

Angebote der Erwachsenenbildung nach dem Bayerischen Erwachsenenbildungsförderungsgesetz und vergleichbare Angebote anderer Träger sowie sonstige außerschulische Bildungsangebote sind in Präsenzform untersagt.

Instrumental- und Gesangsunterricht ist in Präsenzform untersagt.

Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten sind geschlossen.

Über den Betrieb an Schulen und Kitas wird unabhängig von der Drei-Tages-Regel entschieden. Die Entscheidung wird immer freitags für die Dauer von einer Woche getroffen, und zwar auf Grundlage des an diesem Tag vorliegenden Inzidenzwertes. Im Landkreis Würzburg gelten seit Montag bereits strengere Regeln, weil hier am vergangenen Freitag die Inzidenz schon einmal über 100 lag. Das Landratsamt ordnete deshalb für die Schulen des Landkreises weitgehend Distanzunterricht an, die Kitas wurden bis auf eine Notbetreuung geschlossen. Wie es in der kommenden Woche weitergeht, wird an diesem Freitag entschieden.