Das Jahr 2021 begann ruhiger als alle von uns vorher erlebten Jahreswechsel. Von Silvester 2020 auf Neujahr 2021 bestand ein vollständiges Verbot von Versammlungen und Ansammlungen. Der Verkauf von Pyrotechnik der Klasse 2 war vor Silvester verboten worden. Auch von Silvester auf Neujahr bestand von 21 Uhr bis 5 Uhr eine Ausgangssperre. Um Mitternacht herum wurden hauptsächlich Raketen und Kracher aus gebunkerten Restbeständen auf Privatgrundstücken gezündet.
Am 6. Januar wurde der harte Lockdown zunächst bis zum 31. Januar, am 20. Januar bis 14. Februar und am 11. Februar bis einschließlich 7. März 2021 weiter verlängert. Am Dreikönigstag zogen coronabedingt keine Sternsinger durch den Ort. Der Februar war durch sein extremes Winterwetter gekennzeichnet. Der Fasching 2021 fiel aus. In einer neuen 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) wurde der Lockdown seit dem 8. März 2021 bis einschließlich 28. März 2021 weiter geregelt. Am 23. März 2021 wurde beschlossen, dass die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis einschließlich 18. April 2021 verlängert wird. Dieser Termin wurde am 13. April 2021 bis einschließlich 9. Mai 2021 und am 4. Mai 2021 bis einschließlich 6. Juni 2021 erneut verlängert. Am 10. Juni 2021 konnte man am Himmel über Eisingen den kompletten Verlauf einer partiellen Sonnenfinsternis beobachten. Am 9. Juli 2021 gab es richtigen Starkregen, aber im Gegensatz zu Reichenberg ohne Überflutungen. Am 21. Oktober 2021 fegte ein Orkantief über Eisingen, der erste schwere Sturm über Deutschland in diesem Herbst. Am 23. November 2021 war es sonnig, mit minus drei Grad Celsius aber auch recht kalt. Zum 24. November (Inkrafttreten) wurde eine neue 15. BayIfSMV erlassen, die die bisherige 14. BayIfSMV ersetzt und bis einschließlich 15. Dezember 2021 galt. Am 29. November 2021 schneite es und am 30. November 2021 blieb der Schnee erstmals für kurze Zeit liegen. Der Bayerische Ministerrat hat am 14. Dezember 2021 beschlossen, dass die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) bis einschließlich 12. Januar 2022 verlängert wird.
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