Fasching 2021 in Mainfranken

Demonstration am kommenden Montag in der Innenstadt

Für kommenden Montag, 15. Februar 2021 („Rosenmontag“), wurde eine Demonstration in der Würzburger Innenstadt angezeigt. Es handelt sich dabei um einen Aufzug im Sinne des Versammlungsgesetzes, weil sich die Demonstration auch fortbewegt. In der Innenstadt wird es daher in der Zeit zwischen 15:30 Uhr und 18:30 Uhr zu Verkehrsbehinderungen kommen.

 

Bei dieser Demonstration handelt es sich nicht um einen Faschingsumzug oder eine Ersatzveranstaltung für einen Faschingszug!

Der Versammlungsleitung wurde daher in einem Erörterungsgespräch mitgeteilt, dass die bloße Demonstration im Erscheinungsbild nicht den Eindruck erwecken darf, die in der Gesamtwirkung an einen Faschingsumzug oder ein traditionelles Faschingstreiben als Brauchtum erinnern. So waren verschiedene „Kundgebungsmittel“ vom Veranstalter zurückzunehmen oder waren behördlich untersagt: Es werden keine Motivwägen mitgeführt, es ist jede hergebrachte Darbietung üblicher Faschings- oder Schunkelmusik untersagt und es dürfen keine Süßigkeiten oder Bonbons oder ähnliches ausgeworfen werden. Auch ist im Rahmen der gesamten Demonstration der Konsum alkoholischer Getränke untersagt. Weiter sind Ordner zu kennzeichnen und ohne jede Kostümierung einzusetzen. Eine Kostümierung der Teilnehmer konnte leider nicht untersagt werden.

 

Oberbürgermeister Christian Schuchardt: „Alle Narren unserer Faschingsvereine und –gilden sind gezwungen, auf ihre Faschingsumzüge in der Pandemiezeit zu verzichten. Ich halte daher den Versuch, der Gruppierung ‚Eltern-stehen-auf‘, unseren traditionellen Faschingsumzug zu vereinnahmen, für übergriffig. Sie missbrauchen traditionelles Brauchtum für ihre Zwecke und wollen in Kostümen politische Stimmung machen. Diese Instrumentalisierung des Faschings durch den gewählten Tag und die Form hinterlässt einen sehr, sehr schalen Beigeschmack.“

 

Fasching fällt aus – doch Rathaus und Stadtverwaltung sind für Bürgerinnen und Bürger da

Der Faschingsdienstag ist in diesem Jahr für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Würzburger Stadtverwaltung kein freier Tag. Nachdem der Fasching ausfällt, wird die Verwaltung am kommenden Dienstag, 16. Februar, vollständig geöffnet sein. Mit den dadurch zusätzlich gewonnenen Beratungsterminen können Warte-zeit wie auch Nachfrage nach Terminen im Rathaus entzerrt werden.

Auch weiterhin gilt, dass ein Termin im Bürgerbüro im Vorhinein gebucht werden muss.

 

Quelle: Stadt Würzburg

 

Polizeikontrollen zur Einhaltung der Infektionsschutzbestimmungen – Keine Ausnahmen an Fasching

UNTERFRANKEN. Die Einhaltung der geltenden Infektionsschutzbestimmungen hat auch an den kommenden Faschingstagen hohe Priorität. Die unterfränkische Polizei wird daher strikte Kontrollen durchführen und Verstöße konsequent beanstanden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich an die geltenden Vorschriften zu halten.

Ein Hauptaugenmerk bei den polizeilichen Kontrollen liegt auf der Einhaltung der Kontaktbeschränkungen, des Veranstaltungs- und Ansammlungsverbots und des Alkoholverbots auf ausgewiesenen Plätzen. Darüber hinaus ist die unterfränkische Polizei auf mögliche Einsatzlagen im Hinblick auf unerlaubte Veranstaltungen, wie z.B. Faschingsfeiern oder Faschingsumzüge, vorbereitet. Konkrete Hinweise auf derartige unerlaubte Veranstaltungen liegen bis dato jedoch nicht vor.

Für kommenden Montag (Rosenmontag) wurde aber z. B. bei der Stadt Würzburg als Versammlungsbehörde eine Demonstration mit einem Aufzug durch die Innenstadt angezeigt. Es handelt sich hierbei ausdrücklich nicht um eine Faschingsveranstaltung oder eine Ersatzveranstaltung für einen traditionellen Faschingsumzug. Die Polizei appelliert daher an alle Versammlungsteilnehmer, die Corona-Regeln und die Auflagen aus dem Versammlungsbescheid konsequent einzuhalten.

Bei allem Verständnis für den Wunsch, Fasching zu feiern, gibt es diesbezüglich keine Ausnahmen hinsichtlich der aktuell geltenden Infektionsschutzvorschriften. Die Polizei appelliert daher an alle, zu Hause zu bleiben, wann immer es möglich ist und sich zur Gesunderhaltung aller an die geltenden Bestimmungen zu halten.

 

Quelle: Polizeipräsidium Unterfranken