Kath. Kita St. Nikolaus Eisingen am 23. August 2021

Corona-Regeln in Bayern: Das gilt seit dem 23. August 2021

Seit dem 23. August 2021 gelten in Bayern teilweise neue Corona-Regeln. Rechtliche Grundlage ist eine entsprechende Änderungsverordnung zur 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

In Innenbereichen gilt bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr jetzt größtenteils die 3G-Regel. Tests sind bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr insbesondere Voraussetzung für

  • die Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen,
  • den Zugang zur Innengastronomie,
  • die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen,
  • den Zugang zu geschlossenen Räumen von bestimmten Freizeiteinrichtungen,
  • die Sportausübung in geschlossenen Räumen,
  • Besuche in Krankenhäusern
  • und Beherbergungen. Hier gilt ein Testnachweiserfordernis bei Ankunft sowie zusätzlich alle weiteren 72 Stunden.

Hiervon ausgenommen sind in der Regel vollständig Geimpfte, Genesene, Kinder bis zum sechsten Geburtstag und Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Tests im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.

Darüber hinaus sind große Sport- und Kulturveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter künftig inzidenzunabhängig unter den bisherigen Voraussetzungen (z. B. Vorlage eines Testnachweises, Untersagung des Verkaufs und des Ausschanks von Alkohol etc.) möglich. Das Unterschreiten einer 7-Tage-Inzidenz von 35 ist nun keine Voraussetzung mehr. Bayern erhöht zudem die zulässige Höchstzuschauerzahl einschließlich geimpfter und genesener Personen bei großen Sport- und Kulturveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter. Unter Beachtung der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt ist, erhöht sich die Zuschauerzahl auf bis zu 50 Prozent der Kapazität der jeweiligen Sport- bzw. Veranstaltungsstätte, höchstens aber auf 25.000 Zuschauer mit festen Sitzplätzen.

 

Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration