Während des Hochwassers am 16.01.2011 in Würzburg. Blick von der Alten Mainbrücke in die Domstraße mit St. Kiliansdom.

Kein Mantelsonntag 2020 in Würzburg

Schwierige Abwägung vor dem Hintergrund erneut steigender Corona-Fallzahlen

Die Stadt Würzburg hat sich die Abwägung, ob in Zeiten von Corona ein verkaufsoffener Mantelsonntag rechtlich und tatsächlich stattfinden kann, nicht leicht gemacht. Nun teilte man den Partnern vom Stadtmarketing „Würzburg macht Spaß e.V.“ (WümS) und dem Handelsverband Bayern (HBE), die Entscheidung mit, dass man für die geplanten Besuchermagnete „Familienmesse mit Themenwelten“ und „verkaufsoffener Mantelsonntag“ in der Innenstadt bei allem Wohlwollen keine Genehmigungsgrundlage sehe.

Im Schreiben an WümS und HBE, dem zahlreiche kooperative Abstimmungsgespräche vorausgegangen waren, heißt es: „Wir, also Sie sowie die Stadt Würzburg stehen dieses Jahr in dem Spannungsfeld zwischen einer Stärkung des innerstädtischen Handels und der Verantwortung hinsichtlich einer Ausbreitung des Corona-Virus.“ Auch wenn gewichtige wirtschaftliche Argumente für die Durchführung des traditionellen Mantelsonntages sprechen würden, empfiehlt man dieses Jahr angesichts der aktuell steigenden Zahl von Neuinfektionen den Verzicht einer Großveranstaltung als Besuchermagnet verbunden mit dem Verkaufssonntag in der Innenstadt.

Damit werden auch neue und vom Stadtrat beschlossene Planungen um ein Jahr zurückgestellt. Für das Jahr 2020 war es aufgrund neuerer Rechtsprechung im Hinblick auf Ausnahmemöglichkeiten für verkaufsoffene Sonntage nach den Ladenschlussgesetz vorgesehen, dass die alljährlich stattfindende Herbstmesse durch eine neue und erweiterte Familienmesse, die sich in verschiedene Themenwelten unterteilen sollte, ergänzt wird. WümS sollte hier als Hauptveranstalter auftreten. Zahlreiche Informations-, Unterhaltungs-, Verkaufs-, und Spielstände sollten „alles rund ums Kind“ attraktiv zusammenführen.

Doch insbesondere für dieses neue Format sah man bei der Stadt zuletzt keine rechtliche Grundlage. Gemäß der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind aktuell nur Wochenmärkte und andere Märkte zum Warenverkauf unter freiem Himmel, die keinen Volksfestcharakter aufweisen und keine großen Besucherströme anziehen, zulässig. Findet eine solche kleinere Veranstaltung statt, wird ein parallel dazu stattfindender verkaufsoffener Sonntag, der Besuchermassen anzieht, nach dem Ladenschlussgesetz als rechtswidrig angesehen. Kurz: Die anlassgebende Veranstaltung muss das Gesamtgeschehen als „Hauptattraktion“ prägen, nur dann ist als Anhängsel der verkaufsoffene Sonntag erlaubt.

Auf diese Problematik hat das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales die Kommunen Mitte August 2020 schriftlich hingewiesen. Daraufhin haben bereits andere Großstädte wie beispielsweise Nürnberg oder Augsburg größere Veranstaltungen abgesagt bzw. eine restriktive Handhabung bezüglich der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen angekündigt. Auch Schweinfurt ging diesen Weg. Ein Präzedenzfall sei zudem die (kurzfristige) Absage des verkaufsoffenen Sonntags in Erlangen gewesen.

Aufgrund dieser jüngsten Entwicklung, über die man sich bereits intensiv ausgetauscht hatte, stieß die Entscheidung der Stadt bei HBE und WümS bei allem Bedauern auch auf Verständnis. Wolfgang Weier, Geschäftsführer von WümS, kommt zu folgendem Fazit: „Der Würzburger Handel ist sich seiner Verantwortung für Mitarbeiter und Kunden bewusst.

Obwohl der Mantelsonntag seit Jahren mindestens der zweitstärkste Umsatztag im Jahreslauf ist, ist die Entscheidung nachvollziehbar. Zumal die Gefahr besteht – gerade weil inzwischen auch in anderen Städten im näheren und weiteren Umkreis die verkaufsoffenen Sonntage abgesagt wurden – dass aus diesem Grund noch mehr Menschen in unsere Domstadt gekommen wären.“

Volker Wedde, Bezirksgeschäftsführer HBE ergänzt: „Wir hätten einen verkaufsoffenen Sonntag gerne unterstützt, sehen aber auch, dass die Risiken einer solchen Veranstaltung im Jahr 2020 überwiegen. Daher trägt der Würzburger Handel die Absage mit“.

Die 14-tägige traditionelle Allerheiligenmesse als Verkaufsmesse auf dem Unteren und Oberen Markt soll in strikter Anwendung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung auf mehrere Straßenzüge verteilt dezentral als zulässiges Marktgeschehen stattfinden.

 

Quelle: Stadt Würzburg