Mainwiesen und Brücke Deutscher Einheit am 8. Mai 2021 - Kunstwerk "Weiterentwicklung Leben Blütezeit Vielfalt Ursprung" der Bildhauergruppe Café Cairo vom Juni 2001

Öffnungsmöglichkeiten für kontaktfreien Sport im Innenbereich gelten nicht für Fitnessstudios

Im Rahmen der Öffnungsstrategie hat die Stadt Würzburg – wie viele andere Städte auch – erfolgreich beantragt, dass kontaktfreier Sport im Innenbereich wieder zulässig ist, insbesondere unter Beachtung des „Rahmenkonzeptes Sport“, das durch die Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege veröffentlicht wurde. In diesem „Rahmenkonzept Sport“ wird unter Ziffer 6 namentlich aufgeführt, dass bei der Umsetzung der Schutzmaßnahmen im Indoorsportbetrieb, also in geschlossenen Räumen, die Regelungen anwendbar sind für insbesondere (Vereins-)Sporthallen, Fitnessstudios, Kletterhallen und Tanzstudios.

Vor diesem Hintergrund hat das städtische Ordnungsamt auf Anfrage von einzelnen Fitnessstudios am Dienstag noch auf Folgendes hingewiesen: Fitnessstudios, die vormals in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenschutzverordnung als „Sporteinrichtung“ benannt waren, sind seit der letzten Novellierung durch den Freistaat dem Rechtskreis „Freizeiteinrichtungen“ zugeordnet worden. Da aber „Freizeiteinrichtungen“ aktuell geschlossen sind, werde man diese konkrete Rechtsfrage sofort über die Regierung von Unterfranken den Ministerien vorlegen zur Beantwortung. Auch erfolgte der Hinweis, dass keine Ordnungswidrigkeiten bei Öffnung eingeleitet werden, solange diese Rechtsfrage nicht abschließend geklärt ist.

Nun hat per Mail von heute, 12. Mai 2021, die Regierung von Unterfranken mitgeteilt, dass das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege mit einem Schreiben Klarheit gebracht hat:

„Da im Indoor-Bereich neben den Tröpfchen die möglichen Aerosolanreicherungen ausschlaggebend für das Ansteckungsrisiko sind, ist die Wahrscheinlichkeit einer Infektionsübertragung insbesondere vor der Größe des Raumes, der Anzahl der Menschen, der Dauer des Aufenthaltes, der Intensität der körperlichen Aktivität und der Lüftungsmöglichkeiten abhängig. Fitnessstudios werden tendenziell von vielen Personen gleichzeitig besucht, die Aufenthaltszeiten sind nicht begrenzt, regelhaft wird eher intensive körperliche Aktivität ausgeübt und es besteht eine stärkere Fluktuation der Personen im Raum.“

Zusammenfassend sei nach Auskunft des Ministeriums im Innenbereich von Fitnessstudios vom einem eher erhöhten Infektionsrisiko auszugehen als im Indoor-Bereich von Sportanlagen, in denen kontaktlose sportliche Aktivitäten ausgeübt werden.

Mit diesen Vollzugshinweisen durch das Ministerium bleibt für die Stadt Würzburg kein Ermessen und kein örtlicher Beurteilungsspielraum. Das „Rahmenkonzept Sport“ ist daher trotz der Nennung der Fitnessstudios für diese aktuell nicht anwendbar, da die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung formal Innenbereiche der Fitnessstudios als „Freizeiteinrichtungen“ sportlich untersagt.

 

Quelle: Stadt Würzburg