Artur Schmitt am 7. Mai 2020 vor dem Friseursalon in Eisingen

Stadt und Landkreis Würzburg auf Stufe Gelb der bayerischen Corona-Ampel

Inzidenzen für Stadt und Landkreis Würzburg übersteigen Signalwert von 35

Dem Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Würzburg wurden seit der gestrigen Meldung 26 weitere auf das Coronavirus positiv getestete Personen gemeldet (Stand 18. Oktober 2020, 07:30 Uhr).

Mit diesen Neuinfektionen steigt die Zahl der insgesamt auf das Coronavirus positiv getesteten Personen in Stadt und Landkreis Würzburg auf 1.666, davon entfallen 913 auf die Stadt und 753 auf den Landkreis Würzburg. Als gesund entlassen wurden bisher insgesamt 1.444 Patienten. Derzeit sind 163 Personen in Stadt und Landkreis Corona-positiv (80 in der Stadt Würzburg, 83 im Landkreis). 59 Personen sind an Covid-19 verstorben. Aktuell sind 1.377 Personen in häuslicher Quarantäne oder Isolation unter Beobachtung des Gesundheitsamtes. Aus der Quarantäne oder Isolation entlassen werden konnten insgesamt bereits 4.166 Personen.

 

7-Tage-Inzidenz, Stand 18. Oktober 2020, 07:30 Uhr

Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner beträgt damit für die Stadt Würzburg 46,90 und den Landkreis 38,82.

Der bundesweit geltende Grenzwert für die 7-Tages-Inzidenz liegt bei 50 Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohnern, das entspricht für die Stadt Würzburg einer Anzahl von 64 Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage. Für den Landkreis Würzburg entspricht dies analog 81 Neuinfektionen.

Ab Montag, 19. Oktober 2020 gelten somit auch für den Landkreis Würzburg die Maßnahmen nach der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nach Überschreiten des Signalwerts von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von 7 Tagen:

  1. Es besteht Maskenpflicht auf von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegenden stark frequentierten öffentlichen Plätzen, auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie von Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden.
  2. Maskenpflicht besteht dann auch am Platz in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 und in Hochschulen.
  3. Maskenpflicht besteht dann auch am Platz bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen.
  4. Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens zehn Personen beschränkt; dies gilt insbesondere auch für die Gastronomie.
  5. Der Teilnehmerkreis bei privaten Feiern (wie insbesondere Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten) ist unabhängig vom Ort der Veranstaltung auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens zehn Personen beschränkt.
  6. Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.
  7. Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.
  8. Der Konsum von Alkohol ist auf von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegenden stark frequentierten öffentlichen Plätzen in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.

 

Quelle: Landratsamt Würzburg