Landratsamt Würzburg am 5. September 2022

Umtausch unserer alten Führerscheine gegen EU-Führerscheine

Am 25. August 2022 haben wir während einer Fahrradtour die Führerscheinstelle im Landratsamt Würzburg aufgesucht und dort den Umtausch unserer alten Führerscheine gegen EU-Führerscheine beantragt. Nach Vorlage eines gültigen Ausweises, des alten Führerscheins im Original und der Vorlage eines aktuellen biometrischen Fotos, mussten wir für zwei neue Kartenführerscheine insgesamt 50,60 EUR Gebühr bezahlen.

Benachrichtung per E-Mail

Bereits am 1. September 2022 erhielten wir per E-Mail die Nachricht, dass die Führerscheine von der Bundesdruckerei eingetroffen sind und zur Abholung bereitliegen:

Sie können den Führerschein während der Öffnungszeiten bei uns abholen. Ziehen Sie hierfür bitte eine Bedienungsmarke und nehmen im Wartebreich Platz bis Sie aufgerufen werden. Unsere Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 12 Uhr, sowie Montag und Donnerstag von 14 Uhr bis 16:30 Uhr.

Landratsamt Würzburg mit Außenstelle Ochsenfurt – fuehrerscheinstelle(Arts Fotos - Photography by Artur Schmitt)lra-wue.bayern.dewww.landkreis-wuerzburg.de

Am 5. September 2022 haben wir unsere EU-Führerscheine abgeholt. Die alten Führerscheine ließen wir entwerten und konnten sie dann mit nach Hause nehmen.

50 Jahre Landkreis Würzburg

Im Rahmen der Neugliederung Bayerns in Landkreise und kreisfreie Städte, die am 15. Dezember 1971 beschlossen wurde und am 1. Juli 1972 in Kraft trat, wurden aus vorher 143 Landkreisen insgesamt 71 neue Landkreise.


Der Landkreis Würzburg feierte 2022 sein 50-jähriges Bestehen (PDF)
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Vorgezogener Umtausch von Führerscheinen

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung 15.02.2019 den Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Dieser vorgezogene gestaffelte Umtausch ist zur Umsetzung europäischer Vorgaben notwendig. Nach der sog. Dritten EU-Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein (ABl. L 107 vom 25.4.2015, S. 68)) sind bis zum 19.01.2033 alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.

Der Umtausch staffelt sich wie folgt:

I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des FahrerlaubnisinhabersTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 195319.01.2033
1953-195819.07.2022*
1959-196419.01.2023
1965-197019.01.2024
1971 oder später19.01.2025
*Am 11.02.2022 stimmte der Bundesrat einer Fristverlängerung zum Führerscheinumtausch für Führerscheinbesitzer der Geburtsjahre von 1953 bis 1958 bis zum 19 Juli 2022 zu.


II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:

AusstellungsjahrTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999-200119.01.2026
2002-200419.01.2027
2005-200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012-18.01.201319.01.2033
*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Nach Ablauf der o.g. Frist wird der alte Führerschein ungültig

Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Die Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung. Der neu ausgestellte Führerschein wird – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes.

Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen grundsätzlich die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Soweit aufgrund der Art der Behinderung Tatsachen vorliegen, die Bedenken gegen die körperliche, geistige oder charakterliche Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers oder -inhabers zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches oder medizinisch-psychologisches Gutachten oder ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr anordnen, um auf dieser Basis eine Entscheidung über die Erteilung bzw. Entziehung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen zu treffen. Die Fahrerlaubnisbehörden sind also dazu verpflichtet, bei offensichtlichen körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen auch beim Führerscheinumtausch entsprechend tätig zu werden, wenn sie diese Beeinträchtigungen beim Antragsteller wahrnehmen.

Was passiert bei unterlassenem Umtausch?

Wer vergisst, seinen Führerschein rechtzeitig zu erneuern, muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Die Länder können in Ausnahmefällen von einer Geldbuße absehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn aufgrund der Pandemie ein Umtausch in der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist. Ein Ablaufdatum bedeutet, dass das Dokument seine Gültigkeit, aber nicht, dass der Fahrer damit seine Fahrerlaubnis verliert.

Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr