Blick vom Würzburger Stein auf Brücke Deutscher Einheit und Talavera

Würzburger Stadtrat beschließt neue Parkgebührenverordnung

Der Würzburger Stadtrat hat am Donnerstag, dem 5. Mai 2022 beschlossen, die Parkzonen des Oberflächenparkens neu zu ordnen und die Parkgebührenverordnung neu zu fassen. Der Beschluss ist Bestandteil des Antragspakets „Besser leben im Bischofshut“.

Wichtigste Änderungen

Mit der neuen Parkgebührenverordnung erfolgt eine Staffelung der Parkpreise von Innen (teuer) nach Außen (günstig), um den Parksuchverkehr im Bischofshut und in der Innenstadt zu reduzieren und in den Randbereich zu lenken. Bestandteil des Konzepts ist daher auch, dass Parken im öffentlichen Straßenraum teurer sein soll als in Parkhäusern, die in das Parkleitsystem eingebunden sind. Damit wird der Parksuchverkehr reduziert. Man erhofft sich dadurch eine Reduktion von Lärm, Stickoxid- und Feinstaubemissionen. Mit der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung werden 14 neue Parkscheinautomaten beschafft und aufgestellt. Diese werden allesamt solarbetrieben.

Die neuen Parkzonen

Die Parkzonen werden gemäß → Grafik (PDF) folgendermaßen neu gefasst:

  • Zone I „Bischofshut“ umfasst die Innenstadt und ist begrenzt durch Juliuspromenade, Theaterstraße und Balthasar-Neumann-Promenade, Neubaustraße, Oberer Mainkai und Mainkai.
  • Zone II „Ringpark“ umfasst den erweiterten Innenstadtbereich um die Zone I und ist begrenzt von Luitpoldstraße, Röntgenring, Bahnhofsvorplatz, Haugerglacisstraße, Berliner Platz und Ringpark zwischen Berliner Platz und Ottostraße, Ringpark zwischen Ottostraße und Willy-Brandt-Kai, Parkplatz Willy-Brandt-Kai und Ludwigsbrücke, Mergentheimer Straße, Fred-Joseph-Platz, Burkarderstraße, Tellsteige und Nigglweg.
  • Zone III „außerhalb Ringpark“ umfasst die Straßenzüge außerhalb Zone II und wird begrenzt von Ständerbühlstraße, Nordtangente, Füchsleinstraße, Lindleinstraße, Scharoldstraße einschließlich Enzelinstraße und Georg-Böhm-Straße, Oberdürrbacher Straße, Zinklesweg, Lindachfeldweg und Sandweg, Versbacher Straße, Waltherstraße (B19), Main und Eisenbahnstrecke Würzburg-Treuchtlingen, Theodor-Heuss-Damm, Main und Veitshöchheimer Straße zwischen Brücke der Deutschen Einheit und Ständerbühlstraße.
  • Zone IV „Busparkplätze“ umfasst die Südostseite der Husarenstraße sowie die Westseite der Philipp-Schrepfer-Allee (nur die ausgewiesenen Busparkplätze).
  • Zone V „Sonderflächen“ umfasst den Parkplatz an der Kreuzung Frankfurter-/Zeller-/Höchberger Straße.
  • Zone VI „Randbereich“ umfasst die restlichen Bereiche.

Bewirtschaftung der Talavera

Die Bewirtschaftung der Talavera, die für 2023 angestrebt wird, wird hingegen nicht über die Parkgebührenverordnung geregelt, da diese nur die Bewirtschaftung öffentlich gewidmeter Verkehrsflächen umfasst. Für die Bewirtschaftung der Talavera ist eine privatrechtliche Tarifierung geplant. Grund ist die geplante Einbindung des Großparkplatzes Talavera in das Verkehrsleitsystem und die dafür notwendige Errichtung einer Schrankenanlage. Die Vorbedingung, die Einziehung der öffentlichen Verkehrsfläche Talavera, wurde im Bau- und Ordnungsausschuss beschlossen.

Die neuen Gebühren

Im Einzelnen sieht die neue Parkgebührenverordnung folgende Gebühren vor:

  • Zone I: 1,20 Euro je angefangene halbe Stunde (bisherige Gebühr 0,90 € je halbe Stunde)
  • Zone II: 1,- Euro je angefangene halbe Stunde (bisherige Gebühr 0,90 € je halbe Stunde)
  • Zone III: 0,50 Euro je angefangene halbe Stunde (bisherige Gebühr 0,20 € je halbe Stunde)
  • Zone IV: 1,25 Euro je angefangene halbe Stunde (keine Änderung)
  • Zone V: 0,30 Euro je angefangene halbe Stunde (bisher keine Gebühr)
  • Zone VI: 0,50 Euro je angefangene halbe Stunde (bisherige Gebühr 0,20 € je halbe Stunde)

Zudem werden bisher freie innenstadtnahe Parkplätze entweder in Bewohner- oder in bewirtschaftete Parkplätze umgewandelt. Für Dauerparker sollen dadurch Alternativen zur Autobenutzung in den Vordergrund rücken. Gleichzeitig erhöht sich aufgrund der geringeren Attraktivität für Dauerparker der Parkplatzumschlag, wodurch Kurzzeitparker schneller einen Stellplatz finden sollen.
So werden in der Ottostraße (Zone II) aus bisher 22 freien Stellplätzen künftig 22 Bewohnerstellplätze.
Am Geschwister-Scholl-Platz (Zone II) werden aus 28 freien künftig 24 bewirtschaftete und 4 Bewohnerstellplätze.

In der Saalgasse (Zone II) wird eine barrierefreie Haltestelle geschaffen, so dass hier aus bestehenden 40 freien Stellplätzen 30 bewirtschaftete Stellplätze werden (Höchstparkdauer vier Stunden). Grundsätzlich erhöht sich hier die Zahl der bisherigen Bewohnerstellplätze um zehn weitere, da die 30 bewirtschafteten auch für Bewohner frei sind.

Nördlicher Bereich Dreikronenstraße (Zone II): 24 bisher freie werden in bewirtschaftete (Bewohner frei) umgewandelt.

Mainlände/Stadtstrand (Zone III): Bisher 180 freie Stellplätze und 85, auf denen der Stadtstrand in den Sommermonaten installiert ist, werden künftig bewirtschaftet. Hier wird ein Tageshöchstsatz eingeführt, der 6,00 € betragen wird.

Ludwigkai (Zone III): 202 freie Stellplätze werden zukünftig auf der westlichen Seite zu Bewohnerstellplätzen (101) und auf der östlichen Seite bewirtschaftet (101) mit Höchstparkdauer 4 Stunden.

Der Parkplatz am Kreuzungspunkt Zeller-/Frankfurter-/Höchberger Straße (Zone III) wird zukünftig bewirtschaftet (Höchstparkdauer 4 Stunden).

Gibt es Tages- und Langzeittarife?

In allen Parkgebührenzonen können zeitlich gestaffelte Langzeit- oder Tagestickets eingeführt werden, die von den üblichen Tarifen abweichen können. Genauer: An all den bekannten Zonen, auf denen heute schon 24 Stunden lang geparkt werden kann, wird dies auch künftig möglich sein. Zum Beispiel in der Virchowstraße, Eichendorffstraße, Adalberokirche oder an der Mainlände, am Wirsberggymnasium, Seilerstraße, Grombühlstraße, im Parkhaus in der Grombühlstraße, Brücknerstraße Süd, Petrinistraße, Weingartenstraße, Friedenstraße, Philip-Schrepfer-Allee oder Husarenstraße. Das Tagesticket kostet hier dann aber 6 Euro, auf dem Parkplatz unterhalb der Löwenbrücke (Zone II) wie auch auf dem Parkplatz am Kreuzungspunkt Frankfurter-/Zeller-/Höchberger Straße wird der Tagessatz auf 9 Euro angehoben. Ansonsten wird die Tageshöchstparkdauer auf maximal bis zu fünf Stunden begrenzt.

Quelle: Stadt Würzburg

Update vom 31. Mai 2022

Parken: Neue Bewohnerzone und Gebührenverordnung auch an Mainlände, Stadtstrand und Ludwigkai

Die Änderungen der Parkgebührenverordnung zum 1. Juni 2022 wie auch die Einrichtung neuer Bewohnerzonen wird auch den Bereich Stadtstrand / Mainlände und den darüber liegenden Ludwigkai betreffen. Die Bewirtschaftung der Stellplätze an der Mainlände / Stadtstrand wird gleichzeitig mit der Ausweisung der zusätzlichen Bewohnerstellplätze im Ludwigkai erfolgen. Damit soll ein Kompromiss zwischen der Erreichbarkeit der Innenstadt und der Sanderau und der Reservierung von Bewohner-Parkflächen erreicht werden.

Im Bereich Mainlände / Stadtstrand werden die bisher 180 kostenfreien Stellplätze und 85, auf denen der Stadtstrand in den Sommermonaten zu finden ist, künftig bewirtschaftet und damit gebührenpflichtig. Da der Parkplatz in der Parkgebührenzone III liegt, kostet hier das Parken dann 0,50 Euro je angefangene halbe Stunde. Zudem wird ein Tageshöchstsatz von 6,00 Euro eingeführt. Am Ludwigkai (ebenfalls Zone III) sind bisher 202 freie Stellplätze. Auf der östlichen Straßenseite werden 101 davon künftig bewirtschaftet mit einer Höchstparkdauer von vier Stunden. Die anderen 101 Stellplätze auf der westlichen Seite des Ludwigkais werden in Bewohnerstellplätze umgewandelt und finden sich teils in Bewohnerparkzone S3 und teils in S1.

Die künftig gebührenpflichtigen Stellplätze an der Mainlände / Stadtstrand und im Ludwigkai sollen vornehmlich BesucherInnen oder KundInnen mit Ziel Sanderau oder Innenstadt zur Verfügung stehen. Ab 16 Uhr können diese Stellplätze aber auch mit den jeweiligen Bewohnerparkausweisen S3 oder S1 (je nach Bewohnersonderparkgebiet) kostenfrei genutzt werden. Wichtig ist hier zu wissen: Die Bewohnerparkausweise S3 und S1 gelten nicht in beiden Bereichen zugleich, sondern nur in der jeweiligen Bewohnerparkzone.

Die Bewirtschaftung der Stellplätze an der Mainlände / Stadtstrand erfolgt gleichzeitig mit der Ausweisung der zusätzlichen Bewohnerstellplätze im Ludwigkai. Damit soll ein Kompromiss zwischen der Erreichbarkeit der Innenstadt und der Sanderau und der Reservierung von Bewohner-Parkflächen erreicht werden.

Mit der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung werden 14 neue Parkscheinautomaten beschafft und aufgestellt, diese werden solarbetrieben. Die neuen Automaten werden nach und nach aufgestellt in den Bereichen Stadtstrand, Ludwigkai, Saalgasse, Zeller Straße (Platz gegenüber Einmündung Höchberger Straße). Sobald sie stehen, tritt auch an diesen Stellen die neue Tarifierung in Kraft. Die Erweiterung der Parkscheinpflicht und die Neufassung der Bewohnerparkplätze werden nach und nach im Stadtgebiet umgesetzt.

Die Neuregelungen der Parkzonen und der Parkgebührenverordnung werden im gesamten Stadtgebiet ab 1. Juni 2022 gelten. Kontrolliert wird die Einhaltung der neuen Regelungen, sobald die neuen Verkehrszeichen bzw. Parkscheinautomaten stehen.