Echinopsis eyriesii am 1. Juli 2022

Abgabe der Grundsteuererklärung am 1. Juli 2022 hat gut geklappt

Es war wohl das schlechte Wetter am Morgen des 1. Juli 2022, das uns dazu veranlasste, uns mit der Grundsteuererklärung 2022 zu befassen. Von dem Gedanken, das leidige Thema anzugehen bis zum erfolgreichen Versand über ELSTER vergingen gerade einmal zwei Stunden unserer kostbaren Zeit.

Die Grundsteuererklärung ist zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 abzugeben.

Update: Die Abgabefrist wurde auf den 31. Januar 2023 verlängert, da nicht alles so lief, wie man sich das von behördlicher Seite vorgestellt hatte.

Und noch ein Update: Eigentlich sollte am 31. Januar 2023 die Frist ablaufen, die Grundsteuererklärung abzugeben, aber nicht in Bayern. Dort hat das Kabinett die Frist bis zum 30. April 2023 verlängert.

Vorbereitung und Versand – So haben wir es gemacht

Bereits am 6. Februar 2022 haben wir in der Mediathek Eisingen den Beitrag Grundsteuerreform – Flächenmodell in Bayern veröffentlicht, um uns damals schon selbst auf die Materie einzustimmen. Heute ging es nun zur Sache. Als Einstieg haben wir uns zunächst das Grundlagen-Video auf der Website des Bayerischen Landesamtes für Steuern angeschaut. Das war schon recht nützlich. Anschließend haben wir uns die nötigen Unterlagen zurechtgelegt und wechselten parallel zum ELSTER-Portal. Da wir seit vielen Jahren unsere Einkommensteuererklärungen über unsere Steuersoftware per ELSTER-Versand erledigen, waren die weiteren Schritte nicht allzu schwer. Nach dem Login wählt man unter Formular & Leistungen → Alle Formulare → Grundsteuer. Unter Grundsteuer wählt man dann das betreffende Bundesland. Wir haben → Grundsteuer für Bayern angeklickt und dann nach Studium der Infos auch gleich losgelegt. Neben ELSTER gibt es noch zwei weitere Möglichkeiten, die Grundsteuererklärung zu bearbeiten: per PC oder handschriftlich.

Als äußerst nützlich empfanden wir den Zugriff auf den BayernAtlas direkt von ELSTER aus:

Vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Dezember 2022 (Update: wegen Verlängerung der Abgabefrist bis 31. März 2023 kostenlos abrufbar) kann man ausgewählte Daten, wie z. B. die Flurstücksnummer und die amtliche Fläche, aus dem Liegenschaftskataster zum Stichtag 1. Januar 2022 kostenlos über das Internetportal → BayernAtlas-Grundsteuer abrufen.

Beim BayernAtlas-Grundsteuer handelt es sich um ein Angebot der Bayerischen Vermessungsverwaltung.

Alles hat auf Anhieb geklappt:

Wir waren positiv überrascht, dass am ersten möglichen Tag der Abgabe der Grundsteuererklärung alles einwandfrei funktioniert hat. Die Online-Wegweisung empfanden wir nützlich und sie hat uns von der Aufmachung und dem Umfang her gut gefallen. Wir sind froh, dass wir uns so bald mit der Materie befasst haben und freuen uns, dass wir dieses Thema vorerst einmal abhaken können. Mit Datum 9. August 2022 wurde uns vom Finanzamt unser Bescheid über den Grundsteuermessbetrag, Hauptveranlagung auf den 1. Januar 2025, per Post zugestellt.