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Grundsteuerreform – Flächenmodell in Bayern

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Ab dem 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer erhoben. Bis dahin müssen die Besteuerungsgrundlagen festgestellt und die notwendigen Besteuerungsverfahren eingeführt werden. Für die Wertermittlung sind die Verhältnisse zum 1. Januar 2022 maßgeblich. Der Freistaat Bayern hat neben Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachen die Öffnungsklausel bei der Grundsteuerreform genutzt und ein eigenes Modell entwickelt.

Im Sommer 2022 beginnt bundesweit die Neubewertung

In diesem Jahr müssen alle Grundstückbesitzer und Immobilienbesitzer eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts beim zuständigen Finanzamt abgeben. Die Abgabe muss grundsätzlich elektronisch erfolgen. Das soll voraussichtlich ab 1. Juli 2022 über das Online-Angebot der Steuerverwaltung Mein ELSTER möglich sein. Als Abgabefrist für die Erklärung ist der 31. Oktober 2022 vorgesehen.

Örtliche Zuständigkeit der Finanzämter für die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer

Soweit die Festsetzung, Erhebung und Beitreibung der Grundsteuer den Finanzämtern obliegt, ist dafür das Finanzamt zuständig, zu dessen Bezirk die hebeberechtigte Gemeinde gehört (§ 22 Abs. 2 AO 1977). Gehört eine hebeberechtigte Gemeinde zu den Bezirken mehrerer Finanzämter, so ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk der wertvollste Teil des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft, des Grundstücks oder des Betriebsgrundstücks liegt (§ 22 Abs. 2 in Verbindung mit dessen Absatz 1 und § 18 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977).

Höhe der Grundsteuerbelastung ab 2025

Wie hoch die Grundsteuerbelastung in Zukunft tatsächlich ausfallen wird, kann zur Zeit noch nicht abschließend gesagt werden, da weder die Grundstücksbewertung endgültig abgeschlossen ist noch die Hebesätze ab dem Jahr 2025 feststehen.

Bayerisches Flächenmodell

Beim bayerischen Flächenmodell werden die Flächen mit wertunabhängigen Äquivalenzzahlen angesetzt. Diese betragen

  • für die Grundstücksfläche 0,04 Euro/qm und
  • für Gebäudeflächen 0,50 Euro/qm.
  • Für Wohnflächen wird ein Abschlag von 30 % gewährt, so dass hier effektiv nur 0,35 Euro/qm angesetzt werden.

Auf die so ermittelte Bemessungsgrundlage wenden die Gemeinden ihren Hebesatz an.

Aktuell beträgt der Hebesatz in der Gemeinde Eisingen in Unterfranken 330% für die Grundsteuer A und B.

Bayern bietet einen Chatbot an, dem man Fragen zur neuen Grundsteuer stellen kann.

FÜRACKER: BAYERNS GRUNDSTEUERMODELL VERHINDERT STEUERERHÖHUNGEN DURCH DIE HINTERTÜR

Bayerns neue Grundsteuer ist einfach, unbürokratisch und transparent // Umsetzung mit vielfältigem Serviceangebot läuft auf Hochtouren

„Mit unserer bayerischen Einfachgrundsteuer bewahren wir Bayerns Bürgerinnen und Bürger vor ständig steigenden Steuern und vor riesiger Bürokratie – regelmäßige Steuererhöhungen durch die Hintertür wie beim Bundesmodell wird es in Bayern nicht geben. Ein eigenes Grundsteuergesetz für Bayern ist nicht selbstverständlich – wir haben uns mit Nachdruck für die Wahlfreiheit der Länder zur eigenen Gestaltungsmöglichkeit eingesetzt. Der Freistaat hat diese Chance für die Umsetzung eines unbürokratischen Grundsteuermodells ergriffen: Bayerns neue Grundsteuer ist transparent und sichert den Kommunen eine krisenfeste Einnahmequelle. Wir setzen unsere Arbeit weiter tatkräftig fort: Für rund 6 Millionen Grundstücke in Bayern muss die neue Grundsteuer berechnet werden. Dafür bietet die Steuerverwaltung ein vielfältiges Serviceangebot, beispielsweise können im BayernAtlas wichtige Daten für die anstehende Grundsteuererklärung kostenlos online abgerufen werden. Wir wollen alle betroffenen Bürger, Unternehmen und Kommunen auf diesem Weg mitnehmen“, so Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich der anstehenden Verkündung des Bayerischen Grundsteuergesetzes am 17. Dezember 2021 im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt.

Die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer werden bis 2025 ermittelt. Dafür müssen alle Grundstückseigentümer zwischen 1. Juli 2022 und 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben. Steuerpflichtige werden hierbei durch ein umfangreiches Serviceangebot der Finanzverwaltung unterstützt:

  • Informationsschreiben mit wichtigen Daten für die Grundsteuererklärung im 2. Quartal 2022 an den Großteil der Grundstückseigentümer
  • Ausführliche Ausfüllanleitungen in den Steuererklärungsvordrucken
  • Von 1. Juli bis 31. Dezember 2022 für die Grundsteuererklärung benötigte Daten aus dem Liegenschaftskataster im BayernAtlas gesammelt und kostenlos online abrufbar
  • Umfassendes Informations- und Hilfsangebot via Internet, Chatbot, Broschüren oder Hotline zu den Regelungen im Bayerischen Grundsteuergesetz und ihrer Umsetzung

Der bayerische Gesetzentwurf basiert auf klaren, physischen Kennzahlen: Es werden die Flächen mit wertunabhängigen Äquivalenzzahlen angesetzt. Diese betragen für die Grundstücksfläche 0,04 Euro/qm und für Gebäudeflächen 0,50 Euro/qm. Für Wohnflächen wird ein Abschlag von 30 % gewährt, so dass hier effektiv nur 0,35 Euro/qm angesetzt werden. Daneben sind u. a. für den sozialen Wohnungsbau und Denkmäler weitere Ermäßigungen vorgesehen. Auf die so ermittelte Bemessungsgrundlage wenden die Gemeinden ihren Hebesatz an. Die Kommunen entscheiden mit der Festlegung der Hebesätze in 2024 somit über die endgültige Höhe der Grundsteuer und werden die Grundsteuerbescheide versenden. Ab 2025 wird die Grundsteuer dann nach dem neuen Recht erhoben.

Beispiel für die Grundsteuerberechnung in Bayern ab 2025

Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat – PM vom 15.12.2021