Rathaus Eisingen und St. Nikolauskirche am 18. April 2018

Allgemeinverfügung der Gemeinde Eisingen zum Corona-Virus

Die Gemeinde Eisingen erlässt zur Eindämmung der Erkrankung SARS-CoV-2 (neuartiges Corona-Virus 2019) folgende

 

Allgemeinverfügung

  1. Die Gemeinde Eisingen schließt die Turnhallen Erbachhalle und Schulsporthalle sowie die Freisportanlage, alle öffentlichen Spielplätze im Gemeindegebiet, die Gemeindebücherei und das Jugendzentrum.
  2. Mit der Schließung verbunden ist ein Verbot sämtlicher Veranstaltungen in diesen Gebäuden bzw. auf diesen Plätzen.
  3. Das Verbot sämtlicher Veranstaltungen gilt auch für alle durch Vereine oder Organisationen genutzte Räumlichkeiten wie z.B. Sportheime und Vereinsräume.
  4. Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag. Die Anordnungen der Ziffern 1 bis 3 sind zunächst befristet bis zum 19.04.2020 um 24 Uhr.
  5. Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1 – 4 wird angeordnet.
Allgemeinverfügung der Gemeinde Eisingen zum Corona-Virus
Quelle: Gemeinde Eisingen

Zuwiderhandlungen

Nach § 75 Abs. 1 Nr. 1 IfSG wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer einer vollziehbaren Anordnung nach § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG zuwiderhandelt. Diese Allgemeinverfügung ist eine solche vollziehbare Anordnung.

Im Falle der Nichtbeachtung des Verbotes nach den Nummer 2 und 3 dieser Verfügung kann die Gemeinde Eisingen die Verfügung mit den Mitteln des Verwaltungszwanges nach dem Bayerischen Verwaltungs- und Vollstreckungsgesetz durchsetzen.

Eisingen, 17.03.2020

Ursula Engert
1. Bürgermeisterin