Allgemeinverfügung der Gemeinde Eisingen zum Corona-Virus
Die Gemeinde Eisingen erlässt zur Eindämmung der Erkrankung SARS-CoV-2 (neuartiges Corona-Virus 2019) folgende
Allgemeinverfügung
- Die Gemeinde Eisingen schließt die Turnhallen Erbachhalle und Schulsporthalle sowie die Freisportanlage, alle öffentlichen Spielplätze im Gemeindegebiet, die Gemeindebücherei und das Jugendzentrum.
- Mit der Schließung verbunden ist ein Verbot sämtlicher Veranstaltungen in diesen Gebäuden bzw. auf diesen Plätzen.
- Das Verbot sämtlicher Veranstaltungen gilt auch für alle durch Vereine oder Organisationen genutzte Räumlichkeiten wie z.B. Sportheime und Vereinsräume.
- Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag. Die Anordnungen der Ziffern 1 bis 3 sind zunächst befristet bis zum 19.04.2020 um 24 Uhr.
- Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1 – 4 wird angeordnet.
Zuwiderhandlungen
Nach § 75 Abs. 1 Nr. 1 IfSG wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer einer vollziehbaren Anordnung nach § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG zuwiderhandelt. Diese Allgemeinverfügung ist eine solche vollziehbare Anordnung.
Im Falle der Nichtbeachtung des Verbotes nach den Nummer 2 und 3 dieser Verfügung kann die Gemeinde Eisingen die Verfügung mit den Mitteln des Verwaltungszwanges nach dem Bayerischen Verwaltungs- und Vollstreckungsgesetz durchsetzen.
Eisingen, 17.03.2020
Ursula Engert
1. Bürgermeisterin