Archivbilder vom 1. Januar aus den Jahren 2010, 2013, 2014, 2017, 2018, 2019, 2021 und 2022.
Von Silvester 2020 auf Neujahr 2021 bestand ein vollständiges Verbot von Versammlungen und Ansammlungen. Der Verkauf von Pyrotechnik der Klasse 2 war vor Silvester verboten worden. Das Abbrennen und Mitführen von Pyrotechnik wurde an Silvester und Neujahr auf von den Kommunen festgelegten publikumsträchtigen Plätzen verboten.
Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erinnerten bei ihren Beschlüssen am 21. Dezember 2021 an das vereinbarte An- und Versammlungsverbot an Silvester 2021 und an Neujahr 2022 sowie an das Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik war vor Silvester generell verboten. Vom Zünden von Silvesterfeuerwerk wurde generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der enormen Belastung des Gesundheitssystems.
Während es beim Silvesterfeuerwerk 2021/2022 an unserem Wohnort in Eisingen eher moderat zuging, leistete sich unser Nachbarort Waldbrunn einen nahezu spektakulären Auftritt. Von unserem Balkon aus konnten wir aus sicheren zwei Kilometern Entfernung zuschauen.