Kulturspeicher Würzburg

Corona: Das gilt ab 14. März 2021 in Würzburg

Der Wert der 7-Tage-Inzidenz bei der Stadt Würzburg liegt tagesaktuell am heutigen Freitag, 12. März, bei 59,4. Damit liegt der der 7-Tage-Inzidenzwert zum dritten Mal in Folge über 50, jedoch unter 100. Damit gelten innerhalb der Würzburger Stadtgrenzen ab Sonntag, 14. März, bis auf Weiteres die entsprechenden Regelungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmeverordnung (BayIfSMV).

Das bedeutet für Handels- und Dienstleistungsbetriebe, dass zusätzlich zu den in § 12 Absatz 1 Satz 2 der 12. BayIfSMV zulässigen Betrieben die Öffnung von Läden für einzelne Kunden nach einer vorherigen Terminbuchung für einen begrenzten Zeitraum zulässig ist. Nach BayIfSMV darf die Zahl der gleichzeitig anwesenden Kunden nicht höher sein, als ein Kunde je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche. Der Betreiber hat die Kontaktdaten zu erfassen.

Im Sportbereich ist kontaktfreier Sport im Außenbereich unter Beachtung der Kontaktbeschränkung (zwei Haushalte, maximal fünf Personen) sowie Sport unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.

Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der Staatlichen Schlösser, Gärten und Seen wie beispielsweise die Würzburger Residenz sowie zoologische und botanische Gärten können nur nach vorheriger Terminbuchung und unter den Voraussetzungen möglich, dass die Besucher verpflichtend eine FFP2-Maske tragen, die Kontaktdaten erhoben werden sowie ein Schutz- und Hygienekonzept ausgearbeitet ist. Außerdem bestimmt sich die Besucherzahl nach dem vorhandenen Besucherraum, bei dem ein Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten wird.

Für die Kontaktbeschränkung insgesamt gilt die Inzidenzeinstufung 35 bis 100.

Diese Regelungen gelten bis auf weiteres.

 

Schulen / Tagesbetreuungsangebote

Aufgrund des aktuellen heutigen Inzidenzwertes von 59,4 gilt bei Schulen und Tagesbetreuungsangeboten im Bereich der Stadt Würzburg ab kommenden Montag, 15. März, für die Kalenderwoche 11 Folgendes:

– An Grundschulen und Grundschulstufen der Förderschulen (Jahrgangsstufen 1 bis 4) findet Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Meter durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt. Die konkrete Entscheidung, ob Präsenz- oder Wechselunterricht stattfindet, obliegt der jeweiligen Einrichtung.

– An weiterführenden und beruflichen Schulen sowie in den übrigen Jahrgangsstufen der Förderschulen (Jahrgangsstufe ab 5) findet Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Meter durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt. Die konkrete Entscheidung, ob Präsenz- oder Wechselunterricht stattfindet, obliegt der jeweiligen Einrichtung.

– In den Abschlussklassen aller Schularten findet Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Meter durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt. Die konkrete Entscheidung, ob Präsenz- oder Wechselunterricht stattfindet, obliegt der jeweiligen Einrichtung.

  • Die Schulen für Kranke erteilen in Übereinstimmung mit den Hygieneschutzvorschriften der Kliniken Unterricht bzw. bieten eine Notbetreuung an.
  • Die schulvorbereitenden Einrichtungen öffnen entsprechend der vorschulischen Kindertagesstätten und den vorschulischen Heilpädagogischen Tagesstätten.
  • Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder können nur öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).

Die Regelungen für Schulen und Tagesbetreuungsangeboten gelten vom Montag, 15. März, bis Sonntag, 21. März. Am kommenden Freitag, 19. März, werden aufgrund des dann aktuellen Inzidenzwertes die Regelungen für die kommende Woche festgelegt.

 

 

Frühjahrs-Verkaufsmesse muss leider abgesagt werden

Bis zum Schluss hat die Stadt Würzburg noch geplant und gemeinsam mit der Bezirksstelle des Landesverbandes der Marktkaufleute und Schausteller (BLV) gehofft, dass die Frühjahrsverkaufsmesse in der Würzburger Innenstadt, die auf eine fast 700-jährige Geschichte zurückblickt, noch als Marktveranstaltung durchgeführt werden kann. Mit einem besonderen Schutz- und Hygienekonzept sowie einer dezentralen, entzerrten Aufstellung der Marktstände mit vorgesehener Maskenpflicht wollte man die beliebten Verkaufsangebote ermöglichen.

Leider aber ist seit Montag, 8. März 2021 die Rechtslage klar: Die 12 Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung untersagt ausdrücklich in § 12 Abs. 4 auch weiterhin das Abhalten von Märkten. Auch die Regierung von Unterfranken sieht keinen Raum für eine Ausnahme.

Als kleines Trostpflaster will nun die Stadt Würzburg an vier verschiedenen Innenstadtflächen, nämlich dem Dominikanerplatz, der QR-Code in der Eichhornstraße, vor der Marienkapelle und am Oberen Markt, dem Landesverband BLV sogenannte Verbandsplätze ab kommenden Montag anbieten. Der BLV bekommt ein Sondernutzungsrecht nach dem Straßenrecht und kann im Wochenwechsel dort je ein Einzelverkaufsstand aufstellen.

 

Museum im Kulturspeicher öffnet wieder

Das Museum im Kulturspeicher öffnet ab Freitag, 12. März 2021, wieder für seine Besucherinnen und Besucher. Zu den üblichen Öffnungszeiten können Interessierte zahlreiche Highlights der Sammlungen entdecken, sich in impressionistischen Landschaftsgemälden von Ludwig von Gleichen-Rußwurm verlieren, auf den Spuren der Ausnahme-Bildhauerin Emy Roeder wandeln oder Ihre Wahrnehmung vor den Werken von Bridget Riley schärfen. Da die Inzidenzwerte in Würzburg aktuell (9. März 2021) unter 50 liegen, kann ein Besuch ohne vorherige Anmeldung erfolgen. Sobald die Inzidenzzahl über 50 steigt, ist eine Anmeldung nötig.

Internet: https://www.kulturspeicher.de

 

Quelle: Stadt Würzburg