Silvesterfeuerwerk 2013/2014

Corona-Regeln für Dezember 2020

Die aktuellen Corona-Maßnahmen werden bis zum 20. Dezember verlängert und dabei auch mitunter verschärft. Restaurants, Theater und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Anschließend könnte der Teil-Lockdown erneut verlängert werden, wenn die Fallzahlen nicht deutlich sinken. „Das ist leider nicht absehbar“, so Kanzlerin Angela Merkel. Unklar ist, ob Gastronomie und Hotels ab dem 20. Dezember öffnen dürfen. Wahrscheinlich ist es nicht. Bis zum 15. Dezember wollen sich Bund und Länder erneut besprechen.

Beschluss von Bund und Ländern vom 25.12.2020 (PDF)

Wie lange geht der Teil-Lockdown noch?
Die aktuellen Corona-Maßnahmen werden bis zum 20. Dezember verlängert – und dabei auch mitunter verschärft. Restaurants, Theater und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Anschließend könnte der Teil-Lockdown erneut verlängert werden, wenn die Fallzahlen nicht deutlich sinken. „Das ist leider nicht absehbar“, so Kanzlerin Angela Merkel. Unklar ist, ob Gastronomie und Hotels ab dem 20. Dezember öffnen dürfen – wahrscheinlich ist es nicht. Bis zum 15. Dezember wollen sich Bund und Länder erneut besprechen.

Wie viele Menschen dürfen sich treffen?
Alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, jeden nicht notwendigen Kontakt zu vermeiden und möglichst zu Hause zu bleiben. Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten werden strenger begrenzt. Künftig soll nur mehr ein Haushalt mit einem weiteren Haushalt zusammenkommen – mit einer Gesamtzahl von maximal fünf Personen. Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen. Bisher galt eine Obergrenze von zehn Personen.

Schleswig-Holstein übernimmt diese Verschärfung nicht – mit der Begründung, dass die Infektionszahlen im nördlichsten Bundesland vergleichsweise gering seien.

Über Weihnachten und Silvester werden die Beschränkungen gelockert. Vom 23. Dezember bis 1. Januar sollen Treffen „im engsten Familien- oder Freundeskreis“ möglich sein – bis maximal zehn Personen insgesamt. Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen.

Maskenpflicht
Die Maskenpflicht gilt im Handel, in öffentlichen Verkehrsmitteln und an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten. Dort, wo sich Menschen auf engem Raum oder über einen längeren Zeitraum aufhalten, muss ebenso eine Maske getragen werden – auch unter freiem Himmel. Diese Orte legen die Behörden fest. Auch an Arbeitsplätzen gilt grundsätzlich Maskenpflicht – es sei denn, vom Arbeitsplatz aus kann ein Abstand von eineinhalb Metern zu anderen eingehalten werden.

Regionen mit schärferen Maßnahmen
Weiterhin werden bei 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen Maßnahmen ergriffen. Für Gebiete mit besonders hohen Corona-Infektionszahlen sollen nun zusätzliche Beschränkungen gelten. Dies gilt ab einer sogenannten Inzidenz über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Laut Kanzlerin Merkel betrifft dies derzeit ganz Berlin sowie 62 Landkreise in Deutschland. Diese verschärfte Hotspot-Strategie wurde besonders intensiv diskutiert. Auch Angaben zu möglichen Beschränkungen bleiben unkonkret. Genannt werden zusätzliche Regelungen im Bereich der Schulen und des Einzelhandels sowie weitergehende Kontaktbeschränkungen

Maßnahmen in der Bahn
Mehr Platz in den Zügen – durch weniger Plätze, die reserviert werden können: Das sieht der Beschluss von Bund und Ländern zu weiteren Maßnahmen in der Corona-Krise vor. So soll die „Sitzplatzkapazität“ der Züge deutlich erhöht werden, um noch mehr Abstand zwischen den Reisenden zu ermöglichen. Als denkbar gilt es, mehr Züge einzusetzen. Die Reservierbarkeit der Sitzplätze soll parallel dazu beschränkt werden. Einzelheiten soll nun die Bahn festlegen. In einem früheren Entwurf waren noch konkrete Details genannt, etwa, dass fortan nur Fensterplätze reserviert werden können. Nun steht fest: Eine verschiedentlich geforderte Reservierungspflicht gibt es nicht.

Weihnachtsferien
Die Weihnachtsferien sollen in diesem Jahr fast überall gleichzeitig am 19. Dezember beginnen. Bereits vor dem Treffen hatten Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen und Baden-Württemberg angekündigt, ihre Ferien auf den 19. Dezember vorzuziehen. In den meisten übrigen Bundesländern stand dieser Termin schon lange vor Corona als Ferienstart fest. Bis auf Bremen und Thüringen sollen die Ferien nun überall an diesem Samstag beginnen. Die beiden Länder behalten sich laut Beschluss vom Mittwoch „eine länderindividuelle Regelung hinsichtlich des Ferienbeginns“ vor. Mit der Maßnahme soll die Zahl der Kontakte direkt vor den Feiertagen und damit die Ansteckungsgefahr im Familienkreis verringert werden. Eltern in den Bundesländern, die ihre Ferien jetzt vorziehen, müssen sich nun allerdings um eine Betreuung für die zusätzlichen schulfreien Tage vor Heiligabend kümmern. Es ist aber eine Notbetreuung im Gespräch.

Schulen
Ein großflächiger Wechselunterricht ist nicht geplant. Die Entscheidung über abwechselnden Unterricht in geteilten Gruppen zu Hause und in der Schule soll weiterhin vor Ort fallen. „Weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung“ sollen, bei einem Infektionsgeschehen mit einer Inzidenz oberhalb von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche, „schulspezifisch“ umgesetzt werden, heißt es in dem Beschluss. Sogenannter Hybridunterricht wird auch nicht verpflichtend, sondern nur als Beispiel für etwaige Zusatzmaßnahmen genannt. Zudem sollen solche Maßnahmen auf Schüler ab der 8. Klasse – ausgenommen der Abschlussklassen – beschränkt bleiben.

Vereinbart wurde auch eine Maskenpflicht im Unterricht ab der 7. Klasse, ebenfalls abhängig von den regionalen Corona-Zahlen. Als unscharfe Grenze werden hier im Papier „deutlich mehr“ als 50 Neuinfektionen pro 100.00 Einwohner genannt. Allerdings gilt in den meisten Bundesländern längst eine Maskenpflicht im Unterricht und zwar schon ab der 5. Klasse, in Bayern sogar an Grundschulen. Keine flächendeckende Maskenpflicht im Unterricht gab es zuletzt nur noch in Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern.

Quarantäneregeln für Schüler
Für Schüler, die sich mit Corona angesteckt haben, und deren Mitschüler soll es einheitliche Regeln geben. Positiv getestete Schüler sollen gemeinsam mit ihren Mitschülern – in der Regel die Schulklasse – sofort in eine fünftägige Quarantäne geschickt werden. Die Tage am Wochenende zählen mit. Wie es in dem Beschlusspapier von Bund und Ländern weiter heißt, sollen die betroffenen Schüler dann nach fünf Tagen Quarantäne einen Schnelltest machen. Wer negativ ist, darf wieder in die Schule. Wer positiv ist, soll alle drei Tage erneut getestet werden, bis der Test negativ ausfällt. Lehrer sollen dem Beschluss zufolge wegen „des zeitlich befristeten und anders strukturierten Kontakts“ nicht in diese „Clusterisolation“ einbezogen werden. Offen bleibt, ob es überhaupt genügend Schnelltests für ein solches Vorgehen gibt.

Änderungen im Einzelhandel
Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet, allerdings mit Maskenpflicht nun auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen. Die Zahl der Menschen in Geschäften soll verringert werden. In kleineren und mittleren Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern darf sich weiterhin höchstens eine Person pro zehn Quadratmetern Verkaufsfläche befinden. In größeren Geschäften mit einer Verkaufsfläche ab 801 Quadratmetern wie Kaufhäusern ist geplant: Bis zu einer Fläche von 800 Quadratmetern soll sich höchstens eine Person pro zehn Quadratmetern befinden – auf der 800 Quadratmeter übersteigenden Fläche höchstens eine Person pro 20 Quadratmetern.

Silvesterfeuerwerk
Den Bürgern wird empfohlen, zum Jahreswechsel auf ein Silvesterfeuerwerk zu verzichten. Auf belebten Plätzen und Straßen soll die Verwendung von Pyrotechnik sogar verboten werden. So sollen sich keine größeren Gruppen bilden. Die Behörden sollen die betroffenen Plätze und Straßen bestimmen. Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sollen untersagt werden. Im Vorfeld der Beratungen hatten sich die unionsgeführten Bundesländer anders als SPD-Länder gegen ein Verkaufsverbot für Silvesterböller ausgesprochen.

 

Quelle: Beschluss von Bund und Ländern zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie vom 25.11.2020