Wetterbild aus Eisingen vom 6. Januar 2021

Coronavirus-Beschlüsse vom 5. Januar 2021 bringen weitere Verschärfungen

Im Kern haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs die bestehenden Maßnahmen wie insbesondere die Schließung von Geschäften des nicht täglichen Bedarfs, Fitnessstudios, Friseursalons, des Weiteren die Ausgangsbeschränkungen und Ausgangssperren bis zum 31.01.2021 verlängert.

Um diesen Kern herum wurden ergänzende Maßnahmen angeordnet. Dies wohl insbesondere deshalb, weil angesichts einer unter den Gegebenheiten des bisherigen Lockdown um 0,9 verharrenden Reproduktionszahl R ein Absenken der 7-Tage-Inzidenz auf 50 wohl zwei bis drei Monate dauern könnte, während dieses Ziel bei einem R-Wert von 0,7 schon nach zwei bis drei Wochen erreicht sein dürfte. R=0,7 geht aber nur mit deutlich verringerten Kontakten. Deshalb wird es nach den heutigen Beschlüssen eine weitere Einschränkung der physischen Kontakte der Menschen im Lande geben.

Um diese noch mehr auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken, bittet die MPK die Menschen nicht nur, soweit irgend möglich zu Hause zu bleiben, sondern sie empfiehlt auch den Landesregierungen, private Zusammenkünfte nur mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands zu gestatten.

Zudem werden in Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern die Länder nach dem Willen der MPK weitere lokale Maßnahmen zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, also die Stadt oder das Dorf, ergreifen, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Insbesondere tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar. Hierzu wird noch im Detail zu diskutieren sein, wie eine solche Beschränkung im Vollzug sinnvoll umgesetzt werden kann.

Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland soll zukünftig grundsätzlich neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht, die vorzeitig beendet werden kann, sobald ein negatives Testergebnis eines frühestens am fünften Tag der Quarantäne erhobenen Coronatests vorliegt, zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise eingeführt werden (Zwei-Test-Strategie). Der Testpflicht bei Einreise kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden.

Der Bund wird über die seit August 2020 bestehende Testpflicht gesonderte Regeln insbesondere zur Testpflicht vor Einreise für besondere Risikogebiete erlassen, von denen aufgrund von der Verbreitung von Mutationen des Virus oder besonders hoher Inzidenzen ein besonderes Eintragsrisiko besteht. Bund und Länder weisen noch einmal eindrücklich darauf hin, dass Reisen in Risikogebiete ohne triftigen Grund unbedingt zu vermeiden sind und dass neben der Test- und Quarantänepflicht eine Verpflichtung zur digitalen Einreiseanmeldung bei Einreisen aus Risikogebieten besteht.

Die für eine Umsetzung in geltendes Recht erforderlichen rechtsförmlichen Umsetzungsakte werden die Landesregierungen umgehend erlassen. Für Bayern bedeutet dies konkret, dass an Heilig-Drei-König der Ministerrat die notwendigen Rechtsänderungen beraten wird. Am kommenden Freitag werden die von der Staatsregierung geplanten Maßnahmen im Bayerischen Landtag zur Diskussion stehen und im Lichte der Debatte wird dann spätestens am Samstag Gesundheitsministerin Huml die verbindliche Rechtsverordnung erlassen, sodass pünktlich zum 11.01.2021 00:00 Uhr die neue Regelungslage wirksam werden kann.

 

Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration