Konstitutionssäule und japanische Kirschbäume

Konstitutionssäule am Sonnenberg in Gaibach

Am 18. September 2025 haben wir auf der Anfahrt zum terroir f Abt Degen Weintal einen kurzen Abstecher zur Konstitutionssäule am Sonnenberg in Gaibach gemacht. Das Bauwerk oberhalb des Volkacher Ortsteils im Lkr. Kitzingen ist eine 32 Meter hohe kannelierte Säule mit zugänglicher Plattform. Sie wurde zur Erinnerung an die Bayerische Verfassung von 1818 in Gaibach erbaut. Das Baudenkmal wurde von Franz Erwein von Schönborn nach einem Entwurf von Leo von Klenze zwischen 1821 und 1828 im Schlosspark errichtet.

Fotostrecke vom 18. September 2025

Text der Infotafel

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Graf von Schönborn

Konstitutionssäule

Der Verfassung Bayerns, ihrem Geber Max Joseph
ihrem Erhalter Ludwig zum Denkmale

So lautet die Widmungsinschrift, angebracht am Säulenschluß der Konstitutionssäule unterhalb des Kandelabers. Errichtet wurde die Säule zwischen 1821 und 1828 als Wahrzeichen anläßlich der Gründung der bayerischen Verfassung von 1818 unter König Max I. Joseph.

Die Idee zur Errichtung hatte Franz Erwein Graf von Schönborn-Wiesentheid (1776-1840). Er beauftragte den Architekten Leo von Klenze mit dem Entwurf für die Säule, die dann oberhalb des Schönborn Schlosses Gaibach auf dem zum Schlosspark gehörenden Sonnenberg errichtet wurde. Sie ist 32m hoch und ruht auf einem dreifach gegliederten quadratischen Sockel. Sie hat eine klassizistische Form und ist mit 20 Kannelüren verziert. Im Inneren führt eine Wendeltreppe bis hinauf zur Aussichtsplattform. Der zylindrische Säulenabschluß wird von einem bronzenen Kandelaber bekrönt in dessen Feuerschale man anläßlich der Einweihungsfeier einmalig ein weithin sichtbares Feuer entzündet hatte. Umringt wird sie seit vielen Jahrzehnten von japanischen Kirschbäumen, die als Mahnmal für den Frieden gepflanzt wurden.

Noch heute gehört die Konstitutionssäule zum Besitz der Grafen von Schönborn. Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne unter info(Arts Fotos - Photography by Artur Schmitt)schoenborn.de an die Hauptverwaltung Graf von Schönborn oder informieren sich unter www.schoenborn.de.

Wir bitten Sie bei Ihrem Besuch die Säule und das umliegende Gelände mit Sorgfalt zu behandeln und machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie sich auf Privatbesitz befinden.

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