Artur Schmitt mit Alltagsmaske aus Stoff

Maskenpflicht und Alkoholverbot in Würzburg auch nach dem 8. November

Die Maskenpflicht und das Alkoholverbot bestehen in der Stadt Würzburg über den 8. November 2020 hinaus. Damit gilt weiterhin ein nächtliches Konsumverbot von Alkohol für folgende Örtlichkeiten in der Zeit von 21 bis 6 Uhr:

  • Alte Mainbrücke inkl. der Auf- und Abgänge
  • Bahnhofsvorplatz inkl. Grünbereich bis Haugerring, Busbahnhof
  • Alle Fußgängerzonenbereiche
  • Juliuspromenade, auch beidseitig auf den Gehwegen
  • Augustinerstraße, auch beidseitig auf den Gehwegen
  • Sanderstraße, auch beidseitig auf den Gehwegen

Auch die Maskenpflicht gilt weiterhin von 6 bis 22 Uhr für folgende Örtlichkeiten:

  • Alte Mainbrücke inkl. der Auf- und Abgänge
  • Bahnhofsvorplatz inkl. Grünbereich bis Haugerring, Busbahnhof
  • Eichhornstraße (zwischen Schönborn- und Spiegelstraße)
  • Schustergasse
  • Schmalzmarkt

Desweiteren gelten die Regelungen aus der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Allgemeinverfügung (PDF) der Stadt Würzburg vom 5. November 2020

Hinweise in eigener Sache: Zugang zum Rathaus Wichtige Rathaustermine nehmen die Bürgerinnen und Bürger bitte nach Terminvergabe wahr, die Termine sind buchbar bei den betreffenden Dienststellen über die Website www.wuerzburg.de und speziell für das Bürgerbüro unter www.wuerzburg.de/termine. Im Rathaus gilt weiterhin die Einbahnstraßenregelung: Der Zugang für Besucherinnen und Besucher ist nur über den Eingang Vierröhrenbrunnen, Domstraße, möglich, Ausgang ist nur über die Rückermainstraße. Zwei Rathaus-Lotsen im Haus helfen, den richtigen Ansprechpartner auf kürzestem Weg zu finden. Dadurch sollen Besucherschlangen und mögliche Infektionsketten vermieden werden. Selbstverständlich gelten auch im Rathaus die allgemeinen Corona-Regelungen wie Abstands-, Sicherheits-, Hygieneregeln und Maskenpflicht.

 

Anti-Corona-Maßnahmen verlängert

Update vom 30. November 2020

Die seit Ende Oktober in Würzburg geltenden Maßnahmen der Corona-Pandemie nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmeverordnung haben sich in den vergangenen Wochen bewährt. Da die Allgemeinverfügung, die die Maskenpflicht an bestimmten öffentlichen Plätzen sowie das nächtliche Konsumverbot von Alkohol regelt, heute ausläuft, verlängert die Stadt die Maßnahmen mit Hilfe einer neuen Allgemeinverfügung bis zum 20. Dezember.

 

Quelle: Stadt Würzburg