Ultraleichtflugzeug im Tiefflug - 3. September 2012

Ultraleichtflugzeug auf Erkundungsflug

Das hier abgebildete Trike mit drei Rädern und einem beweglichen „Drachen“-Flügel wird in Deutschland einer der Kategorien von Ultraleichtflugzeugen zugeordnet. Nach § 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) zählt das Luftsportgerät zu den Luftfahrzeugen und unterliegt somit auch den entsprechenden luftrechtlichen Vorschriften.

 

Ultraleichtflugzeug im Tiefflug
@artusmi 20120903_1622

Dazu gehört aus Sicherheitsgründen auch die Einhaltung einer bestimmten Höhe über dichtbesiedeltem Grund. Offensichtlich hat diese den Piloten hier nicht interessiert. Mit geschätzten 100 Metern Flughöhe unterschritt er deutlich die vorgeschriebene Mindesthöhe. Sein Flugbegleiter hatte sogar bemerkt, dass ich fotografierte und nahm mich ebenfalls ins Visier.