Bikepark Eisingen am 21. Oktober 2023

Bikepark Eisingen

In seiner Sitzung am 3. Februar 2023 erteilte der Eisinger Bau- und Umweltausschuss sein Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung eines Bikeparks am Ettersberg – Flur Nr. 1695 – einstimmig. Am 23. Mai 2023 trafen sich Radbegeisterte nach Einladung durch die Gemeinde im Jugendzentrum. Dort wurden die Entwürfe zum Bau eines Bikeparks vorgestellt. Am 6. Juli 2023 gab es zur Besprechung der weiteren Schritte ein zweites Treffen am geplanten Gelände am Ettersberg.

Am 19. Oktober 2023 teilte die Gemeinde Eisingen auf ihrer Internetseite mit, dass die Bauarbeiten für den neuen Bikepark am Ettersberg abgeschlossen sind. Am Samstag, den 28. Oktober 2023 war für 14 Uhr auf dem Gelände ein erster Probelauf geplant – das Wetter spielte aber leider nicht mit und so musste die Gemeinde Eisingen den Probelauf wieder absagen. In ihren Verhaltensregeln verbietet die Gemeinde nämlich das Befahren der Strecken bei Regen oder nassen Fahrbahnen. Am 1. November 2023 waren wir am Bikepark und haben festgestellt, dass die Absperrung entfernt war.

Offizielle Einweihung des Bikeparks: Freitag, 3. Mai 2024 um 15:00 Uhr.

Mitteilungsblatt der Gemeinde Eisingen
PDF Nr. 19/2023 vom 20.10.2023 mit der Terminplanung 2024 (PDF)

Bildergalerie Ettersberg

Bike Park Eisingen auf Google Maps

Die für den Bikepark von der Gemeinde Eisingen herausgegebenen Verhaltensregeln und sonstigen Hinweise haben uns beim Durchlesen an verschiedenen Stellen zum Staunen und Schmunzeln gebracht. Da wir aber weder Juristen sind noch eine Rechtsberatung geben dürfen, verzichten wir auf jegliche Interpretierung der nachfolgend zitierten Regelungen und hoffen, dass alle Benutzer der Anlage viel Spaß haben werden und unfallfrei bleiben.

Mit dem Benutzen der Strecke akzeptiert der/die Fahrer*in die Verhaltensregeln!

Gemeinde Eisingen

Verhaltensregeln

  • Das Befahren erfolgt auf eigene Gefahr. Die Anlage ist nur zu befahren, wenn eine zweite Person anwesend ist
  • Bei Regen oder nassen Fahrbahnen darf nicht gefahren werden
  • Das Umbauen der Strecken ohne Genehmigung der Gemeinde Eisingen ist ausdrücklich verboten
  • Das Befahren mit motorisierten Fahrzeugen ist untersagt und kann zur Anzeige gebracht werden
  • Fahre im Park nur auf den gekennzeichneten Wegen
  • Respektiere und unterstütze andere Fahrer, egal welches Alter, Fahrkönnen oder welche Ausrüstung sie haben
  • Nimm Rücksicht auf Pflanzen und Tiere, kein offenes Feuer
  • Halte das Gelände sauber

Wichtig für Besucher

  • Aus Sicherheitsgründen ist das Betreten der Strecken strengstens untersagt
  • Zuschauer dürfen sich nur außerhalb der Strecken aufhalten
  • Kleinkinder dürfen die Anlage nur unter Aufsicht von Erwachsenen betreten

Wichtig für Fahrer

  • Vor dem Befahren ist die Strecke auf Sicherheitsmängel zu überprüfen
  • Befahren der Anlage auf eigene Gefahr
  • Eltern haften für ihre Kinder
  • Es gilt Helmpflicht auf der gesamten Anlage
  • Es wird empfohlen, zusätzlich Protektoren zu tragen
  • Nicht gegen die Fahrtrichtung fahren
  • Keine Räder/Gegenstände in den Fahrstrecken und Sturzräumen ablegen

Betreiber:

Gemeinde Eisingen, Pfarrer-Henninger-Weg 10, 97249 Eisingen
E-Mail: rathaus(Arts Fotos - Photography by Artur Schmitt)eisingen.bayern.de
Internet: https://eisingen.de/allgemein/bikepark-eisingen

Schäden und Veränderungen sind dem Betreiber unverzüglich unter der Tel.-Nr. 09306/9063-0 zu melden.

Adresse der Sportstätte:

Bikepark Eisingen, Am Ettersberg, 97249 Eisingen