Ersatzneubau der Mainbrücke Marktbreit an der BAB A 7
Die Autobahn GmbH des Bundes hat bei der Regierung von Unterfranken einen Antrag auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für den Ersatzneubau der Mainbrücke Marktbreit an der BAB A 7 (Würzburg – Ulm) rund 2,2 km nördlich der Anschlussstelle Marktbreit gestellt. Der Abriss und Neubau ist wegen erheblicher baulicher Schäden erforderlich. Die vorhandene Anzahl der Fahrstreifen der Bundesautobahn A 7 und damit die Verkehrsfunktion bzw. die verkehrliche Leistungsfähigkeit werden nicht verändert. Die Baumaßnahme umfasst die Erneuerung der Mainbrücke an nahezu bestehender Stelle einschließlich der damit verbundenen streckenbaulichen Anpassungsmaßnahmen, sowie die Anlage von Oberflächenwasserbehandlungsanlagen zur Verbesserung des Gewässerschutzes.
Die Gesamtlänge der Maßnahme beträgt rund 1,5 km, wovon die Bauwerkserneuerung eine Länge von 924,5 m umfasst. Der Ersatzneubau reduziert die Stützenpaare von 9 auf 5 und verringert Überbau- und Stützenabmessungen, um das Tal möglichst filigran zu überspannen und den Blick in die Landschaft freizugeben.
Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Marktbreit (Stadt Marktbreit), Frickenhausen (Markt Frickenhausen am Main), Segnitz (Gemeinde Segnitz) und Sulzfeld (Gemeinde Sulzfeld am Main) beansprucht.
Aus Gründen der Verfahrensvereinfachung und Digitalisierung erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet (§ 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG). Die Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen, die das Vorhaben, seinen Anlass und die von dem Vorhaben betroffenen Grundstücke und Anlagen des Vorhabens erkennen lassen) stehen während des Auslegungszeitraumes ab ca. Mitte September auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken (https://www.regierung.unterfranken.bayern.de) unter der Rubrik „Service“ > „Straßenrechtliche Planfeststellungen“ > „Aktuell laufende Verfahren“ > „Bundesautobahn A 7: Ersatzneubau der Mainbrücke Marktbreit (BW 682a)“ zur Verfügung. Als zusätzliche Informationsquelle liegen sie in gedruckter Form (§ 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG) zur allgemeinen Einsicht in den Verwaltungsgemeinschaften Marktbreit, Kitzingen und Eibelstadt aus.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte bereits. Um allen betroffenen Bürgern die Möglichkeit zur Einsicht der Unterlagen zu geben, wird die öffentliche Auslegung erst nach den bayerischen Sommerferien (ca. Mitte September) beginnen.
Ort und Zeit der Auslegung sowie Näheres zur Möglichkeit, Einwendungen zu erheben, werden durch ortsübliche Bekanntmachungen der o.g. Verwaltungsgemeinschaften gesondert mitgeteilt.
Im durchzuführenden Planfeststellungsverfahren werden alle relevanten privaten und öffentlichen Belange im Rahmen des Anhörungsverfahrens durch die Regierung von Unterfranken ermittelt und geprüft. Hierzu dient zum einen die oben erwähnte Veröffentlichung der Planunterlagen, zum anderen holt die Regierung von Unterfranken die Stellungnahmen der einschlägigen Fachbehörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ein und beteiligt die betroffenen Kommunen. Die Benachrichtigung der nach Naturschutzrecht anerkannten Vereine sowie der sonstigen in Umweltangelegenheiten anerkannten Vereinigungen erfolgt durch die oben beschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung.
Quelle: Regierung von Unterfranken