Unser Garten am 24. Januar 2022 vor dem Rückschnitt des Silberfahnengrases (Miscanthus sacchariflorus)

Coronavirus-Beschlüsse von Bund und Ländern am 24. Januar 2022

Die „Omikron-Welle“ hat Deutschland erreicht: Die neue Variante des SARS-CoV-2-Virus (Corona-Virus) verbreitet sich sehr schnell und sorgt dafür, dass die Zahl der täglichen Neuinfektionen deutlich ansteigt und inzwischen bei deutlich über 100.000 neuen Erkrankungen pro Tag liegt. Damit steigt auch die 7-Tage-Inzidenz, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen bzw. Einwohner in den letzten sieben Tagen.

Getroffene Vereinbarungen

 

Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
am 24. Januar 2022

Beschluss

Die Mitglieder des Expertenrats der Bundesregierung zu COVID-19 weisen in ihrer jüngsten Stellungnahme vom 22. Januar 2022 darauf hin, dass diese schnelle Verbreitung insbesondere daraus resultiert, dass der für die bisherigen Varianten bestehende Schutz vor einer Infektion durch eine vorbestehende Immunität bei der Omikron-Variante verringert ist. Hierdurch habe sich der Anteil der für diese Corona-Infektionen empfänglichen Bevölkerung in etwa verdoppelt. Gleichzeitig sei eine regional stark variable Dynamik zu verzeichnen.

Die geltenden Maßnahmen zur Reduzierung der Kontakte und das besonnene Verhalten der Bürgerinnen und Bürger hätten den steilen Anstieg der Infektionszahlen in Deutschland zunächst verlangsamt, der in anderen Staaten zu beobachten ist.

Der Expertenrat erwartet einen weiteren Anstieg der Infektionszahlen. Es könnten regional in der Spitze 7-Tages-Inzidenzen von mehreren Tausend erreicht werden.

Das Ausmaß der Krankenhausbelastung werde entscheidend davon abhängen, wie sich die Zahl der Erkrankungen in der Gruppe der ungeimpften Erwachsenen und der über 50-Jährigen entwickelt. Diese Zahlen seien derzeit noch vergleichsweise niedrig, die Omikron-Variante verbreite sich vor allem in den jüngeren Bevölkerungsgruppen mit vielen Kontakten und weit weniger bei den über 50-Jährigen. Jedoch seien in der Vergangenheit die Infektionen aus der jüngeren Bevölkerung in die Gruppe der Älteren eingetragen worden. Bei den über 50-Jährigen bestehe weiterhin eine zu große Impflücke. Vergleicht man die Situation in Deutschland mit anderen Staaten, so wird deutlich, dass hier der Anteil der ungeimpften Personen in der älteren Bevölkerung mit rund drei Millionen Menschen noch immer sehr hoch ist. Gerade diese älteren Bürgerinnen und Bürger müssen nach den Ausführungen der Expertinnen und Experten bei einer Erkrankung an dem Virus häufig stationär im Krankenhaus behandelt werden. Regional sei bei den Zahlen der Krankenhausbehandlungen bereits eine Trendumkehr zu erkennen und ein Wiederanstieg der Aufnahmen. Das entspreche zeitverzögert der international beobachteten Entwicklung.

Die Hospitalisierungsrate wird nach Einschätzung der Expertinnen und Experten niedriger als bei der Delta-Variante sein. Der Expertenrat weist jedoch darauf hin, dass sie um eine ganze Größenordnung (Faktor 10) niedriger liegen müsste als im letzten Winter, um die erwartete hohe Fallzahl zu kompensieren und das Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Von einer derart starken Reduktion der Hospitalisierungsrate sei auf der Basis der aktuell verfügbaren Daten trotz Impfungen nicht auszugehen. Entsprechend seien bei weiter steigenden Inzidenzen sehr viele Krankenhausaufnahmen zu erwarten.

Bereits jetzt bestünden in einigen Regionen Engpässe im Krankenhaus- und Pflegebereich durch Personalausfälle aufgrund von Infektionen. Der zu erwartende Eintrag der Infektionen in die ältere Bevölkerungsgruppe und die infektionsbedingten Ausfälle im Gesundheitswesen gäben daher weiterhin Anlass zur Sorge vor einer erheblichen Belastung des Gesundheitswesens.

Der Expertenrat weist darauf hin, dass, wenn in Folge eines weiteren Anstiegs der Inzidenzen kritische Marken, wie z. B. eine zu hohe Hospitalisierungsrate, erreicht werden, weitergehende Maßnahmen zur Infektionskontrolle zukünftig notwendig werden können.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind zuversichtlich, dass die weitere Fortsetzung der aktuell bestehenden Maßnahmen die realistische Chance bietet, dass Deutschland gut durch die Omikron-Welle kommt. Sie stimmen daher darin überein, dass der bisherige Kurs fortgesetzt wird und die geltenden Maßnahmen konsequent weitergeführt werden, so wie es auch der Expertenrat empfiehlt.

Gleichzeitig wollen Bund und Länder gemeinsam die Impfkampagne intensivieren. Denn: Mit Zunahme der Grundimmunität in der Bevölkerung gegen SARS-CoV-2-Infektionen und Abnahme der Zahl der Neuinfektionen und der Hospitalisierungsinzidenzen sollen Schutzmaßnahmen perspektivisch wieder stufenweise zurückgefahren werden. Der Expertenrat weist darauf hin, dass es langfristig dringend erforderlich ist, die verbliebenen Immunitätslücken in der Gesellschaft durch Impfungen zu schließen. Ansonsten sei zyklisch mit erneuten starken Infektions- und Erkrankungswellen zu rechnen. Vor diesem Hintergrund bekräftigen der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Notwendigkeit der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht.

 

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder treffen mit Blick auf die aktuelle Lage folgende Vereinbarungen:
 

    1. Fortgeltung der bisherigen Maßnahmen: Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich darin einig, dass die bisher geltenden Regeln grundsätzlich weiterhin Bestand haben. Die Entwicklung der Omikron-Welle wird weiter aufmerksam beobachtet. Wenn eine Überlastung des Gesundheitssystems droht, werden sie weitergehende Maßnahmen zur Infektionskontrolle vereinbaren.
    2. Öffnungsperspektive: Bund und Länder werden Öffnungsperspektiven entwickeln für den Moment, zu dem eine Überlastung des Gesundheitssystems ausgeschlossen werden kann.
    3. Überregionale Großveranstaltungen: Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich einig, dass es bei der Durchführung von Großveranstaltungen einer Vereinheitlichung der bestehenden Regelungen bedarf. Sie beauftragen die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder, bis zum 9. Februar 2022 eine einheitliche Regelung zu vereinbaren.
    4. Impfen: Impfen hilft. Impfungen schützen vor schweren Erkrankungen. Sie sind das beste und sicherste Mittel für Gesellschaft und Wirtschaft, um die Pandemie zu überwinden. Entsprechend der Empfehlungen des Expertenrats werden Bund und Länder ihre Impfkampagne verstärken. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder rufen alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, drei Monate nach ihrer zweiten Impfung die Auffrischungsimpfung vornehmen zu lassen, den Booster. Diejenigen, die bisher noch gar keine Impfung erhalten haben, sollten sich nunmehr sofort impfen lassen. Schon die erste Impfung schützt vor einem schweren Verlauf der Krankheit. Es stehen genug Dosen der mRNA-Impfstoffe von Moderna und BioNTech zur Verfügung. Eine Impfung ist leicht und ohne Kosten überall verfügbar. Für alle Bürgerinnen und Bürger über 30 Jahre wird vorrangig der Moderna-Impfstoff eingesetzt. Für Kinder und Bürgerinnen und Bürger bis 30 Jahre gibt es den Impfstoff von BionNTech. Beide Impfstoffe sind sicher und millionenfach erprobt. Mit dem Impfstoff Novavax steht neben den beiden mRNA-Impfstoffen ab Ende Februar auch ein proteinbasiertes Vakzin zur Verfügung.
    5. Testen: Die derzeit hohe und voraussichtlich weiter steigende Zahl der Neuinfektionen führt zu Engpässen bei den verfügbaren PCR-Tests. Die Labore sind bereits in Teilen überlastet. Bei auftretenden Engpässen ist es daher unabdingbar, Priorisierungen vorzunehmen.
      Die Länder nehmen den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz zur Kenntnis, dass die nur begrenzt verfügbaren PCR-Tests auf vulnerable Gruppen und Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln, konzentriert werden sollen. Also auf das Personal insbesondere in Krankenhäusern, in Praxen, in der Pflege, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und für Personen mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe. Bei diesen soll der Verdacht auf eine Covid-19-Infektion weiterhin durch einen PCR-Test abgeklärt werden. Ebenso sollen PCR-Tests für Hochrisikopatientinnen und -patienten (Ältere, Komorbidität, immunsupprimierte Patientinnen und Patienten) eingesetzt werden, um eine frühzeitige Behandlung und ggfls. antivirale Therapie zu ermöglichen. Der Bundesminister für Gesundheit wird in Abstimmung mit den Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsministern der Länder ein verändertes Testregime ausarbeiten und die Nationale Teststrategie sowie die Coronavirus-Testverordnung entsprechend anpassen. Gleichzeitig müssen alle Anstrengungen unternommen werden, die PCR-Testkapazitäten zu erhöhen.
    6. Quarantäne und Isolation: Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs begrüßen die Ankündigung des Bundesgesundheitsministeriums und des Robert-Koch-Instituts, angesichts der Engpässe bei den PCR-Tests und aufgrund der neuen Erkenntnisse zu den Infektionsverläufen der Omikron-Variante die Regeln für die Isolation von erkrankten Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe anzupassen. Auch für sie gelten künftig die allgemeinen Regeln: Die Isolation nach einer nachgewiesenen Infektion kann nach sieben Tagen durch einen zertifizierten Antigen-Schnelltest (mit Nachweis des negativen Ergebnisses) bei 48 Stunden Symptomfreiheit beendet werden. Ohne Test endet sie nach 10 Tagen. Für die Quarantäne von Kontaktpersonen ist ebenfalls eine Freitestung durch negativen Antigentest nach sieben Tagen möglich. Diejenigen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung vorweisen („3 von 3“), sind von der Quarantäne als Kontaktpersonen ausgenommen; dies gilt auch für vergleichbare Gruppen (frisch Geimpfte und Genesene etc.).
    7. Genesenen- und Impfstatus: Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder nehmen zur Kenntnis, dass der Bundesminister für Gesundheit angekündigt hat, dass die nach der geänderten Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) vom Paul-Ehrlich-Institut und Robert-Koch-Institut (RKI) zu treffenden Festlegungen zum Geimpften- und Genesenenstatus aufgrund ihrer erheblichen Reichweite künftig rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten angekündigt und begründet werden. Sie gehen davon aus, dass der Bund die entsprechenden Vorkehrungen trifft.
    8. Kontaktnachverfolgung: Vor dem Hintergrund der derzeit hohen Zahl der täglichen Neuinfektionen, der beschränkten Kapazitäten der Gesundheitsämter sowie dem guten Schutz von geboosterten Personen ist auch im Rahmen der Nachverfolgung der Kontaktpersonen von Infizierten eine Priorisierung sinnvoll und notwendig. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Konferenz der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister, dazu zeitnah in Zusammenarbeit mit dem Robert-Koch-Institut umsetzbare Regelungen zu erarbeiten.
      Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Bürgerinnen und Bürger um einen verantwortlichen Umgang mit etwaigen Erkrankungen. Sie sollten eigenverantwortlich ihre Kontaktpersonen informieren und die verfügbaren elektronischen Hilfsmittel zur Kontaktnachvollziehung nutzen.
    9. Schutz der Alten- und Pflegeeinrichtungen: Die Länder werden die notwendigen Daten zur Impfquote bei Beschäftigten sowie Bewohnerinnen und Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe erheben. Das Bundesministerium der Gesundheit prüft die Möglichkeiten eines flächendeckenden Monitorings.
    10. Kritische Infrastruktur: Bund und Länder unterziehen gemeinsam mit den Betreibern der kritischen Infrastrukturen die erwarteten Auswirkungen der raschen Verbreitung der Virus-Variante einem kontinuierlichen Monitoring und werden im Bedarfsfall umgehend entsprechend reagieren. Viele Bereiche der kritischen Infrastruktur sind auf einen starken Personalausfall vorbereitet und haben ihre Pläne entsprechend angepasst. Die getroffenen Maßnahmen haben dazu beigetragen, dass bisher keine Gefährdungen der Grundversorgung eingetreten sind.
    11. Digitalisierung: Der Expertenrat hat in einer zweiten Stellungnahme vom 22. Januar 2022 kurz- und mittelfristige Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung des Gesundheitssystems empfohlen. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder unterstreichen die Dringlichkeit und bitten die Konferenz der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister von Bund und Ländern (GMK), sich zeitnah mit den Empfehlungen des Expertenrates zu befassen. Die GMK wird darüber hinaus gebeten, bis Ende Februar 2022 einen Bericht über die Umsetzung des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst sowie über die Einführung des Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystems (DEMIS) in den Krankenhäusern vorzulegen. Kurzfristig sind die digitalen Anwendungen zum Nachweis des Impf- oder Genesenenstatus (insb. Corona-Warn-App und CovPass-App) fortzuentwickeln, um die Einhaltung der 2G- bzw. 2G-Plus-Regel auf einfachem Wege prüfen zu können.
    12. Wirtschaftshilfen und Kurzarbeitergeld: Trotz der Pandemie ist der Arbeitsmarkt weiterhin stabil. Die Zahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter ist hoch. Durch die Verlängerung der Wirtschaftshilfen und der Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022 werden Beschäftigte und Betriebe weiterhin unterstützt.  Bund und Länder sind sich einig, dass zeitnah über eine Fortführung und Ausgestaltung der Hilfen und Sonderregelungen entschieden werden muss. Hierzu wird die Bundesregierung bis zum nächsten Treffen unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens und der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie einen Vorschlag vorlegen.
    13. Nächste Zusammenkunft des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder: Die nächste Zusammenkunft findet am 16. Februar 2022 statt, sofern nicht das weitere Infektionsgeschehen eine frühere Zusammenkunft nötig macht. Der Chef des Bundeskanzleramtes wird sich regelmäßig mit den Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien über die Lage austauschen.

 

Protokollerklärung der Länder Baden-Württemberg und Hessen:

  1. Baden-Württemberg und Hessen fordern den Bund auf, kurzfristig die Einrichtung eines zentralen Impfregisters zu prüfen, um die aktuelle Impfkampagne in Deutschland zu unterstützen. Damit werden die Grundlagen gelegt, damit künftigen Infektionswellen effektiver begegnet werden kann.
  2. Ein Impfregister wäre zugleich ein wichtiges Element der Verwaltungsmodernisierung und durch die Möglichkeit der Verknüpfung mit digitalen Patientenakten ein zentraler Baustein zur Digitalisierung des Gesundheitswesens.
  3. Kurzfristig sollte zunächst ein „digitaler Impfpass“ mit freiwilliger Registrierung aller Impfungen vorgesehen werden. Rechtliche Möglichkeiten, wie dieser im Pandemiefall auch verpflichtend ausgestaltet werden kann, sind zu prüfen.

Protokollerklärung des Landes Thüringen:

Resultierend aus der Rechtsprechung in den Ländern und in Anbetracht der Empfehlungen des Expertenrates, Regelungen weiter zu führen und ggfls. schnell Verschärfungen vornehmen zu können, erwartet Thüringen eine bundesgesetzliche Regelung zur weiteren Pandemieabwehr. Dazu zählen 2G und 2 G-plus Regelungen genauso wie einheitliche Umsetzungsvorschriften bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht.

Thüringen bittet zudem die Bundesregierung, umgehend das länderspezifische Liefervolumen für den proteinbasierten Impfstoff Novavax mitzuteilen und dafür Sorge zu tragen, dass dieser für die von der Impfpflicht betroffenen Beschäftigten in den Gesundheitsberufen vorrangig zur Verfügung gestellt werden kann.

Protokollerklärung der Freistaaten Bayern und Sachsen sowie der Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen zu Ziffer 12:

  1. Die Freistaaten Bayern und Sachsen sowie die Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen halten eine frühzeitige Entscheidung über die Fortsetzung des Kurzarbeitergeldes über den 31. März 2022 hinaus für erforderlich.
  2. Die Freistaaten Bayern und Sachsen sowie die Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen halten eine Ausweitung der Wirtschaftshilfen auch auf kommunale Betriebe für erforderlich.

 

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung