Tag: 4. Dezember 2023

Außeneinheit nach Anbringen der Designbleche für die Bodenkonsole.

Regelungen zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen ab 1. Januar 2024

Die Elektrifizierung des Verkehrs- und Wärmesektors reduziert die CO2-Emissionen erheblich. Deshalb begrüßt die Bundesnetzagentur einen umfassenden Ausbau von E-Mobilität und Wärmepumpen ausdrücklich. Sie hat am 27. November 2023 nach einer zweiten Konsultation die Regelungen festgelegt, wie steuerbare Verbrauchseinrichtungen (z.B. Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für E-Autos) sicher und zügig in das Stromnetz integriert werden können.