Wasserzählerstand melden könnte so einfach sein
Die öffentliche Wasserversorgung ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge (§ 50 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz). Im Freistaat Bayern ist sie eine Pflichtaufgabe der Kommunen im eigenen Wirkungskreis (Art. 57 Abs. 2 Gemeindeordnung). Damit die Kommunen ihren jährlichen Abrechnungsbescheid über Benutzungsgebühren erlassen können, benötigen sie die Zählerstande der in den Haushalten der Kommune eingebauten Wasseruhren.