Coronavirus-Beschlüsse des Ministerrats vom 4. März 2021
In einer neuen 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) wird mit Geltung ab dem 8. März 2021 und bis einschließlich 28. März 2021 Folgendes geregelt.
In einer neuen 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) wird mit Geltung ab dem 8. März 2021 und bis einschließlich 28. März 2021 Folgendes geregelt.
Die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und die Einreisequarantäne-Verordnung werden jeweils bis zum Ablauf des 7. März 2021 verlängert.
Oberbürgermeister Christian Schuchardt: „Alle Narren unserer Faschingsvereine und –gilden sind gezwungen, auf ihre Faschingsumzüge in der Pandemiezeit zu verzichten. Ich halte daher den Versuch, der Gruppierung ‚Eltern-stehen-auf‘, unseren traditionellen Faschingsumzug zu vereinnahmen, für übergriffig.
Am 1. März beginnt gemäß § 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) das jahreszeitliche Rodungsverbot von Gehölzen, während der für die Tierwelt (insbesondere die Vogelwelt) bedeutsamen Fortpflanzungsperiode.
Der Ministerrat unterstützt die von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 19. Januar 2021 beschlossene weitere Verlängerung der bundesweiten Lockdown-Maßnahmen bis zum 14. Februar 2021.
Die derzeit in Bayern geltenden Infektionsschutzmaßnahmen werden über den 10. Januar 2021 hinaus bis zunächst zum 31. Januar 2021 verlängert. Darüber hinaus gelten folgende weitere Maßnahmen …
Im Kern haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs die bestehenden Maßnahmen wie insbesondere die Schließung von Geschäften des nicht täglichen Bedarfs, Fitnessstudios, Friseursalons, des Weiteren die Ausgangsbeschränkungen und Ausgangssperren bis zum 31.01.2021 verlängert.
Die aktuellen Corona-Maßnahmen werden bis zum 20. Dezember verlängert und dabei auch mitunter verschärft. Restaurants, Theater und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Anschließend könnte der Teil-Lockdown erneut verlängert werden, wenn die Fallzahlen nicht deutlich sinken.
Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf ein gemeinsames Konzept für das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie geeinigt. Wegen der weiter hohen Infektionszahlen soll der aktuelle Teil-Lockdown bis kurz vor Weihnachten beibehalten bleiben, über die Feiertage aber gelockert werden.
Die Haltung von Hühnern auf dem eigenen Grundstück erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Hühner gelten als „Kleintiere“. Ihre Haltung ist unter gewissen Voraussetzungen auch in Wohngebieten möglich.