Neue Corona-Basisschutzmaßnahmen ab 3. April 2022
Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hat auf die neuen Corona-Basisschutzmaßnahmen hingewiesen, die ab Sonntag, dem 3. April 2022 zunächst bis zum 30. April 2022 gelten.
Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hat auf die neuen Corona-Basisschutzmaßnahmen hingewiesen, die ab Sonntag, dem 3. April 2022 zunächst bis zum 30. April 2022 gelten.
Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hat die Corona-Schutzmaßnahmen erläutert, die ab Samstag, dem 19. März 2022 übergangsweise bis zum 2. April 2022 gelten sollen.
Die letzten Entwicklungen der Pandemie bestätigen die Annahme, dass sich die Corona-Lage in den nächsten Wochen weiter entspannt. Bund und Länder haben sich am 16. Februar auf weitere Erleichterungen zum 4. März 2022 geeinigt. Bayern geht den Weg des Ausstiegs aus den Corona-Maßnahmen konsequent weiter und setzt die bundesweit vereinbarten Erleichterungen um.
Kritik an Demonstrations-Format Für Montag, den 28. Februar 2022 wurde eine Demonstration in der Würzburger Innenstadt bei der Stadt Würzburg angezeigt. Es handelt sich dabei um einen Aufzug im Sinne des Versammlungsgesetzes, weil sich die Demonstration auch fortbewegt. Der Aufzug beginnt auf den Mainwiesen und führt durch die Innenstadt, daher wird es ab 15:30 Uhr…
Der Expertenrat der Bundesregierung geht in seiner aktuellen Stellungnahme vom 14. Februar 2022 davon aus, dass der Anstieg der Zahlen in den nächsten Wochen zu einem Ende kommen wird. In der Folge werde erwartet, dass sich die Welle abflache und die Zahl der Neuinfektionen mit der Omikron-Variante BA.1 sinke.
Kapazitätserhöhungen bei Kultur, Sport, Messen und Seilbahnen / 3G bei körpernahen Dienstleistungen / Aufhebung der Sperrstunde in der Gastronomie / tägliche Testung bei Infektionsfall in der Kita.
Änderung der 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zum 27. Januar / Maßvolle Anpassung einzelner Maßnahmen im Rahmen des in anderen Ländern geltenden Schutzniveaus / Weiterhin hoher Schutz durch FFP2-Maskenpflicht, 2G und 2G plus.
Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich darin einig, dass die bisher geltenden Regeln grundsätzlich weiterhin Bestand haben. Die Entwicklung der Omikron-Welle wird weiter aufmerksam beobachtet.
Corona-Pandemie / 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird bis 9. Februar 2022 verlängert / Ausnahmen von 2G für minderjährige Schüler werden fortgeführt / Regelungen zur Quarantäne werden zum 11. Januar 2022 angepasst.
Der Zugang zur Gastronomie (Restaurants, Cafes, Bars und Kneipen etc.) ist weiterhin auf Geimpfte und Genesene beschränkt (2G) und wird ergänzend kurzfristig bundesweit und inzidenzunabhängig nur noch mit einem tagesaktuellen Test oder mit dem Nachweis einer Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) ab dem Tag der Auffrischungsimpfung möglich sein (2G Plus).