Vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 20.03.2020, Az. Z6a-G8000-2020/122-98.
Die Bindung der vollziehenden Gewalt an Recht und Gesetz wird gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern durch die Rechtsschutzgarantie des Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes abgesichert. Dieser legt fest, dass jeder Person, die durch die öffentliche Gewalt in ihren Rechten verletzt wird, der Rechtsweg offensteht. Rechte hat mehr oder weniger jeder einzelne, jede natürliche und jede juristische Person. Gesetze sind eigentlich allgemeingültige Regelungen für eine unbestimmte Vielzahl von Einzelfällen und deshalb mehr oder weniger allgemein gehalten und angewandt auf den Einzelfall auslegungsbedürftig.
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 20.03.2020, Az. Z6a-G8000-2020/122-98.
Das Hochladen der eingescannten Bilder aus der Publikation der Klägerin verletzt das der Klägerin vom Fotografen übertragene Recht, die Lichtbilder öffentlich zugänglich zu machen.
Das Landgericht Bonn hat mit einem Urteil vom 15. November 2017 – aufgrund eines vom Unternehmen WetterOnline Meteorologische Dienstleistungen GmbH angestrengten Prozesses – dem Deutschen Wetterdienst (DWD) untersagt, seine WarnWetter-App in der jetzigen Form entgeltfrei zu verbreiten.
Auf dieses für Fotografen interessante Urteil haben wir mit Spannung gewartet. Wir freuen uns für den Beklagten, dass der Bundesgerichtshof die Revision der Klägerin zurückgewiesen hat.