Erneuerbare Energien

Als erneuerbare Energien oder regenerative Energien werden Energiequellen bezeichnet, die im menschlichen Zeithorizont für nachhaltige Energieversorgung praktisch unerschöpflich zur Verfügung stehen oder sich verhältnismäßig schnell erneuern. Am 4. April 2023 starteten wir eine Beitragsreihe, in der wir bis einschließlich Oktober 2024 monatlich die Daten zur Leistung und Wirtschaftlichkeit unserer Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher veröffentlichen.

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    PV-Anlage und Wärmepumpe im Februar 2024

    Im Februar 2024 produzierte unsere PV-Anlage insgesamt 520,7 kWh Strom (39,52 kWh pro kWp). Das sind 198,7 kWh mehr Strom als im Februar 2023 mit 322 kWh (24,44 kWh pro kWp). 155 kWh von dem selbst erzeugten Strom konnten wir beim Betrieb unserer Luft-Wasser-Wärmepumpe (LWWP) für Heizen und Warmwasser verwenden.

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    PV-Anlage und Wärmepumpe im Januar 2024

    Im Januar 2024 produzierte unsere PV-Anlage insgesamt 398,8 kWh Strom (30,27 kWh pro kWp). Das sind 347,3 kWh mehr Strom als im Januar 2023 mit 51,5 kWh (3,91 kWh pro kWp). 153 kWh von dem selbst erzeugten Strom konnten wir beim Betrieb unserer Luft-Wasser-Wärmepumpe (LWWP) für Heizen und Warmwasser verwenden.

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    PV-Anlage und Wärmepumpe im Dezember 2023

    Unsere PV-Anlage produzierte im ersten Wintermonat Dezember an 31 Tagen insgesamt 213,5 kWh (16,2 kWh pro kWp) und damit 103,7 kWh weniger Strom als im letzten Herbstmonat November mit 317,2 kWh (24 kWh pro kWp) an 30 Tagen. Am 31. Dezember war die PV-Anlage genau 349 Tage in Betrieb. Seit der Inbetriebnahme am 16. Januar wurden insgesamt 12.424 kWh Strom produziert.

  • Macht Wasserstoff zum Heizen Sinn?

    Am 1. Januar 2024 tritt die Neuregelung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft. Wer in Zukunft eine bestehende Heizung austauscht, muss seine neue Anlage ab 2029 anteilig klimaneutral betreiben können. Die Verbraucherzentrale Bayern warnt Privathaushalte davor, beim Austausch auf Wasserstoff zu setzen.

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    Regelungen zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen ab 1. Januar 2024

    Die Elektrifizierung des Verkehrs- und Wärmesektors reduziert die CO2-Emissionen erheblich. Deshalb begrüßt die Bundesnetzagentur einen umfassenden Ausbau von E-Mobilität und Wärmepumpen ausdrücklich. Sie hat am 27. November 2023 nach einer zweiten Konsultation die Regelungen festgelegt, wie steuerbare Verbrauchseinrichtungen (z.B. Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für E-Autos) sicher und zügig in das Stromnetz integriert werden können.

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    PV-Anlage und Wärmepumpe im November 2023

    Unsere PV-Anlage produzierte im letzten Herbstmonat an 30 Tagen insgesamt 317,2 kWh (24 kWh pro kWp) und damit 512,9 kWh weniger Strom als im zweiten Herbstmonat Oktober mit 830,1 kWh (63 kWh pro kWp) an 31 Tagen. Am 30. November war die PV-Anlage genau 318 Tage in Betrieb. Seit der Inbetriebnahme am 16. Januar wurden insgesamt 12.210 kWh Strom produziert.

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    Unsere PV-Anlage im Oktober 2023

    Unsere PV-Anlage produzierte im zweiten Herbstmonat an 31 Tagen insgesamt 830,1 kWh (63 kWh pro kWp) und damit 633,3 kWh weniger Strom als im ersten Herbstmonat September mit 1.463,4 kWh (111 kWh pro kWp) an 30 Tagen. Am 31. Oktober war die PV-Anlage genau 288 Tage in Betrieb. Seit der Inbetriebnahme am 16. Januar wurden insgesamt 11.893 kWh Strom produziert.

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    Unsere PV-Anlage im September 2023

    Unsere PV-Anlage produzierte im ersten Herbstmonat September an 30 Tagen insgesamt 1.463,4 kWh (111 kWh pro kWp) und damit 32,5 kWh mehr Strom als im letzten Sommermonat August mit 1.430,9 kWh (109 kWh pro kWp) an 31 Tagen. Am 30. September war die PV-Anlage genau 257 Tage in Betrieb. Seit der Inbetriebnahme am 16. Januar wurden insgesamt 11.063 kWh Strom produziert.

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    Bundestag beschließt Novelle des Gebäudeenergiegesetzes

    Nach monatelanger Debatte ist am 8. September 2023 das umstrittene Heizungsgesetz im Bundestag verabschiedet worden. Lange haben die Details für Streit innerhalb der Ampel-Koalition gesorgt und Teile der Bevölkerung verunsichert. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – so der offizielle Titel – soll vom 1. Januar 2024 an gelten. Viele Regelungen greifen allerdings erst in den kommenden Jahren. Das GEG soll so schrittweise für mehr Klimaschutz im Gebäudebereich sorgen, der seinen Klimazielen noch hinterherhinkt.