Tag: 19. April 2023

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    Neues Gebäudeenergiegesetz kommt 2024

    Ab dem 1. Januar 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden. Bestehende Heizungen können weiterlaufen und repariert werden. Es gibt großzügige Übergangsfristen und Ausnahmen, einen starken sozialen Ausgleich – und umfangreiche Förderung. Auf Dauer lohnt sich der Umstieg auf Erneuerbare Energien. Niemand soll überfordert werden. Es gibt finanzielle Unterstützung.