Tag: 5. März 2023

Keine bayerischen Corona-Einschränkungen mehr seit 1. März 2023

Keine bayerischen Corona-Einschränkungen mehr seit 1. März 2023

Die Siebzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (17. BayIfSMV) wurde mit Wirkung zum 1. März 2023 aufgehoben. Da der Bund die Testnachweispflichten zu diesem Datum auslaufen ließ, ist damit auch die Notwendigkeit entfallen, die bayerischen Ausnahmen von der Testnachweispflicht festzulegen. Für den Besuch medizinischer oder pflegerischer Einrichtungen ist kein Test mehr erforderlich. Nach Bundesrecht gelten in einigen wenigen Bereichen noch Maskenpflichten.