Recht und Gesetz

Die Bindung der vollziehenden Gewalt an Recht und Gesetz wird gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern durch die Rechtsschutzgarantie des Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes abgesichert. Dieser legt fest, dass jeder Person, die durch die öffentliche Gewalt in ihren Rechten verletzt wird, der Rechtsweg offensteht. Rechte hat mehr oder weniger jeder einzelne, jede natürliche und jede juristische Person. Gesetze sind eigentlich allgemeingültige Regelungen für eine unbestimmte Vielzahl von Einzelfällen und deshalb mehr oder weniger allgemein gehalten und angewandt auf den Einzelfall auslegungsbedürftig.