Tag: 3. September 2012

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    Ultraleichtflugzeug auf Erkundungsflug

    Das hier abgebildete Trike mit drei Rädern und einem beweglichen „Drachen“-Flügel wird in Deutschland einer der Kategorien von Ultraleichtflugzeugen zugeordnet. Nach § 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) zählt das Luftsportgerät zu den Luftfahrzeugen und unterliegt somit auch den entsprechenden luftrechtlichen Vorschriften.