Coronavirus

Die Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) ist eine Infektionskrankheit, die 2020 durch ein damals neuartiges Virus verursacht und zum ersten Mal beim Menschen identifiziert wurde. Am 27. Januar 2020 wurde in Deutschland im Freistaat Bayern und dort im Lkr. Starnberg der erste Fall einer Infektion mit dem Virus bestätigt. Zum 7. April 2023 lief der rechtliche Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen nach über drei Jahren aus. Das heißt: Die letzten noch verbliebenen Pflichten fielen weg – wie das Tragen einer FFP2-Maske beim Besuch eines Krankenhauses oder Pflegeheimes. Auch in anderen Fällen gibt es keine Auflagen mehr, es sei denn die genannten Einrichtungen machen von ihrem Hausrecht Gebrauch und legen eigene Regeln fest. Ab dem 1. Juni 2023 wurde die Corona-Warn-App in einen Ruhe-Modus versetzt. Es war noch bis einschließlich 30. April 2023 möglich, andere Personen durch die Corona-Warn-App zu warnen. Bis dahin konnten auch noch neue QR-Codes für Events generiert werden.

Coronavirus-Beschlüsse des Ministerrats vom 31. August 2021

Coronavirus-Beschlüsse des Ministerrats vom 31. August 2021

Es wird eine neue, 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen, die am 2. September in Kraft tritt und bis einschließlich 1. Oktober (Freitag) gilt. Die 7-Tage-Infektionsinzidenz als das bisher dominierende Kriterium in der Pandemiebekämpfung wird abgelöst und die FFP2-Maskenpflicht entfällt.

Coronavirus-Beschlüsse des Ministerrats vom 29. Juni 2021

Coronavirus-Beschlüsse des Ministerrats vom 29. Juni 2021

Verlängerung der geltenden Corona-Regelungen bis zum 28. Juli / weitere Erleichterungen ab 1. Juli / bis zu 1.500 Zuschauer bei Sport- und Kulturveranstaltungen, Tagungen und Kongressen unter freiem Himmel / auch bei weiterführenden Schulen in Kommunen mit einer Inzidenz unter 25 keine Maskenpflicht am Platz bei erweiterter Testpflicht / Gastronomische Angebote künftig bis 1 Uhr möglich.