Coronavirus

Die Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) ist eine Infektionskrankheit, die 2020 durch ein damals neuartiges Virus verursacht und zum ersten Mal beim Menschen identifiziert wurde. Am 27. Januar 2020 wurde in Deutschland im Freistaat Bayern und dort im Lkr. Starnberg der erste Fall einer Infektion mit dem Virus bestätigt. Zum 7. April 2023 lief der rechtliche Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen nach über drei Jahren aus. Das heißt: Die letzten noch verbliebenen Pflichten fielen weg – wie das Tragen einer FFP2-Maske beim Besuch eines Krankenhauses oder Pflegeheimes. Auch in anderen Fällen gibt es keine Auflagen mehr, es sei denn die genannten Einrichtungen machen von ihrem Hausrecht Gebrauch und legen eigene Regeln fest. Ab dem 1. Juni 2023 wurde die Corona-Warn-App in einen Ruhe-Modus versetzt. Es war noch bis einschließlich 30. April 2023 möglich, andere Personen durch die Corona-Warn-App zu warnen. Bis dahin konnten auch noch neue QR-Codes für Events generiert werden.

Lockerungen für Genesene und Geimpfte
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Lockerungen für Genesene und Geimpfte

Termin-Shopping und Friseur-Besuch ohne Corona-Test, Treffen ohne Kontaktbeschränkungen: Nach den Vorgaben der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gibt es für genesene und vollständige geimpfte Personen Schritt für Schritt mehr Normalität.

Infos zum 4. Bevölkerungsschutzgesetz

Infos zum 4. Bevölkerungsschutzgesetz

Am 23. April 2021 ist das Gesetz in Kraft getreten. Auf Grundlage der Inzidenzen der letzten drei Tage bewerten und veröffentlichen dann alle Landkreise und kreisfreien Städte, welche Regeln bei ihnen am nächsten Tag gelten. Das erste Mal greift das Gesetz am 24. April 2021.